Fundsachen
Allgemeine Informationen
Gegenstände, die dem Besitzer/ der Besitzerin ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhandengekommen sind, bezeichnet man als Fundsache.
Gegenstände (Schrott), von denen anzunehmen ist, dass sie der Eigentümer absichtlich weggeworfen hat, fallen nicht hierunter.
Gefundene Gegenstände mit einem Wert über 10,00 € sind zum Fundbüro zu bringen.
Die Fundsache, die Fundzeit, der Fundort und die Personalien des Finders werden hier aufgenommen.
Gemäß den Vorschriften des BGB werden die Fundsachen nach der erfolgten Anzeige sechs Monate aufbewahrt.
Ansprechpartner
Fachbereich I: Innere Dienste und BürgerserviceKirchstraße 1
26215 Wiefelstede