Personalausweis
Allgemeine Informationen
Der Personalausweis
Allgemeines:
Gemäß § 1 (1) Personalausweisgesetz sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird. Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen, können die Ausweispflicht auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.
Beantragung:
Zur Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich zu uns ins Bürgerbüro, eine andere Person kann Ihren Ausweis, auch mit Vollmacht, nicht beantragen.
Mitzubringen ist neben dem ablaufenden Dokument ein biometrisches Lichtbild. Sollte kein Personalausweis vorhanden sein, bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde mit, um sich auszuweisen.
Jugendliche unter 16 Jahre benötigen die Zustimmung beider Elternteile.
Abholung:
Die Bearbeitung Ihres Personalausweises bei der Bundesdruckerei kann bis zu 3 Wochen dauern. Nachdem Sie von der Bundesdruckerei einen Brief bezüglich Ihres Ausweises bekommen haben, können Sie davon ausgehen, dass auch Ihr Personalausweis bei Ihrer Gemeinde bereit liegt. Vorsichtshalber raten wir Ihnen, noch 1-2 Tage mit der Abholung zu warten.
Zur Abholung mitzubringen ist der alte Ausweis bzw. bei unter 16-Jährigen die Zustimmungserklärung und die Personalausweise beider Elternteile.
Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren bei Personen bis 24 Jahren. Bei Personen ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.
Gebühren:
Personen unter 24 Jahre: 22,80 €
Personen über 24 Jahre: 37,00 €
Verlusterklärung: 5,00 € zusätzlich
eID Funktion freischalten: 6,00 €
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen
Ansprechpartner
Fachbereich I: Innere Dienste und BürgerserviceKirchstraße 1
26215 Wiefelstede