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Personalausweis


Allgemeine Informationen

Der Personalausweis

 

  • Allgemeines:

Gemäß § 1 (1) Personalausweisgesetz sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
 

Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird. Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen, können die Ausweispflicht auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.
 

  • Beantragung:

Zur Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich zu uns ins Bürgerbüro, eine andere Person kann Ihren Ausweis, auch mit Vollmacht, nicht beantragen.


Mitzubringen ist das abgelaufene Dokument. Sollte kein Personalausweis vorhanden sein, bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde mit, um sich auszuweisen.

 

Ab dem 01.05.2025 sind zur Beantragung von Personaldokumenten nur noch digitale Lichtbilder zugelassen. 

Papierbasierte Lichtbilder, wie selbstgemachte Fotos oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig. 

Auch Bilder aus Fotokabinen, dürfen aufgrund von Manipulationen (Morphing) nicht mehr verwendet werden.

 

Weitere Informationen und eine Auflistung der Fotostudios in der Nähe oder von anderen Anbietern die den Fotodienst anbieten, finden Sie unter folgenden Links:

 

 

Jugendliche unter 16 Jahre benötigen die Zustimmung beider Elternteile.
 

  • Abholung:

Die Bearbeitung Ihres Personalausweises bei der Bundesdruckerei kann bis zu 3 Wochen dauern. 

 

Zur Abholung mitzubringen ist  der alte Personalausweis.

Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren bei Personen bis 24 Jahren. Bei Personen ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.


 

Gebühren: 
Personen unter 24 Jahre:                      22,80 €
Personen über 24 Jahre:                       37,00 €
Verlusterklärung:                                    5,00 € zusätzlich

 

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen


Ansprechpartner

Fachbereich I: Innere Dienste und Bürgerservice
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede

Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
Online-Rathaus
 

Hier können Sie die online verfügbaren Dienstleistungen suchen und durchführen. 

 

Link zum Online-Rathaus

 
Informationen
 

Einwohnerversammlungen in der Gemeinde Wiefelstede

 

Präsentation der Einwohnerversammlungen als PDF-Dokument

 

Gemeindeergebnisse Bundestagswahl 2025

 

Gemeindeergebnisse am Wahlabend für die Bundestagswahl

 

 

Erarbeitung Klimaschutzkonzept

Klimaschutz

 

Abfuhrkalender 2025

Zum Abfuhrkalender des Abfallwirtschaftsbetriebs

 

ÖPNV

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