Reisepass


Allgemeine Informationen

Der Reisepass

Alle Deutschen, die in Wiefelstede ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass erhalten. Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie eine Einverständniserklärung der Eltern. Ist die Ehe der Eltern geschieden, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. In vielen Fällen reicht auch das Scheidungsurteil; daher fragen Sie uns bitte. Ist ein Elternteil verstorben, bitten wir Sie, die Sterbeurkunde mitzubringen.

Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen den alten Reisepass als Andenken mit nach Hause geben, nachdem wir ihn als ungültig gekennzeichnet haben.

Sie benötigen:
 

Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses legen Sie uns bitte den Personalausweis oder eine Geburts-/Abstammungsurkunde vor.

Die Gebühr beträgt 70,00 Euro bzw. 37,50 Euro für unter 24jährige Personen.

Wichtig
Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen, sondern müssen persönlich erscheinen.

Der Reisepass ist 10 Jahre gültig; für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig - weil man davon ausgeht, dass man bis zu diesem Alter sein Aussehen stärker verändert.

Wie lange es dauert, bis Sie Ihren neuen Ausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin; nähere Auskünfte erhalten Sie bei Beantragung.

Vorläufige Personalausweise und Reisepässe
In eiligen Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden. Auch kann in Eilfällen ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt werden. In beiden Fällen ist jeweils 1 Lichtbild mitzubringen sowie der abgelaufene Reisepass/ Personalausweis.

Da aber nur noch in wenigen Ländern der vorläufige Reisepass anerkannt wird, empfehlen wir Ihnen die Ausstellung eines Express-Reisepasses, dieser ist innerhalb von 3 Tagen abholbereit. Für die Express-Ausstellung müssen wir eine Extragebühr ih Höhe von 32,00 Euro einnehmen, so dass dieser insgesamt 102,00 Euro für über 24-jährige und 69,50 Euro für unter 24-jährige kostet. Bitte bei Beantragung informieren, wie der Stand der Bestellungen z. Zt. ist.

 

Mehr Sicherheit durch den Chip im Reisepass
Die Bundesrepublik Deutschland führt mit Starttermin 01.11.2005 als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten ein. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Ab März 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Neben den Mitgliedsländern der EU werden in den nächsten Jahren auch Japan, die USA, Australien, Russland, Kanada, die Schweiz und andere Staaten Pässe mit elektronischer Biometriefunktion einführen.


Ansprechpartner

Fachbereich I: Innere Dienste und Bürgerservice
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede

Formulare

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