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Gewerbeangelegenheiten


Allgemeine Informationen

Der Beginn eines selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes bzw. der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der Gemeinde, in der es betrieben wird, gleichzeitig mit dem Beginn angemeldet werden.


Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.


Bei Vornahme einer Gewerbemeldung (An, -um oder-abmeldung) müssen Sie sich mit dem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Des Weiteren sind zur Gewerbeanmeldung gegebenenfalls der Handelsregisterauszug oder die Handwerkskarte sowie evtl. erforderliche weitere Nachweise mitzubringen.


Gewerbeanzeigen sind nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes (AllGO) gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem jeweils geltenden Tarif der AllGO (z.Zt. je 20,--€).

Gewerbezentralregisterauskunft
 
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie in der Regel für bestimmte behördliche Zwecke.
Sie wird bei der Gemeinde beantragt und vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn erteilt.
Eingetragen werden im Gewerbezentralregister Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerblichem Zusammenhang (z.B. Widerruf oder Entzug von gewerblichen Erlaubnissen, Bußgeldentscheidungen, Verurteilungen).
 
Gewerbezentralregisterauskünfte können beantragt werden
 
-       für eine private Person und
-       für eine juristische Person
 
 
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
 
-       Auskunft an den Betroffenen, für private Zwecke (Belegart 1)
 
-       Auskunft an eine Behörde (Belegart 9)
 
Die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/ der Verwendungszweck ist für eine behördliche Gewerbezentralregisterauskunft erforderlich, da die erstellte Auskunft unmittelbar von Bonn an die angegebene Adresse übersandt wird.
 
 
Benötigte Unterlagen:
 
-       Ausweisdokument
-       zusätzlich bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug/ Vertretungsberechtigung
-       bei behördlichem Auszug: gegebenenfalls Aufforderungsschreiben der Behörde
 
 
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist mit 13,00 € kostenpflichtig und bei Antragsstellung zu bezahlen.


Ansprechpartner

Fachbereich I: Innere Dienste und Bürgerservice
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede

Formulare

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