Fundtiere


Allgemeine Informationen

Fundtiere

 

Auch TIERE können unter das Fundrecht fallen.
Hier treten immer wieder Fragen auf bei der Unterscheidung zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren.
 
Fundtiere
sind verlorengegangene bzw. entlaufene Tiere, deren Besitzer meistens unbekannt sind.
 
Diese Tiere unterliegen dem Fundrecht (BGB).
Daraus resultiert die Zuständigkeit der Gemeinde als Fundbehörde.
 
Die Gemeinde hat einen Vertrag zur Aufnahme von Fundtieren mit dem Tierheim Oldenburg, Nordmoslesfehner Straße 412, 26131 Oldenburg, http://www.tierheim-ol.de.

Herrenlose Tiere
sind Tiere, an denen nach bürgerlichem Recht kein Eigentum besteht. Dies können Wildtiere oder ausgesetzte bzw. verwilderte/ freilebende Haustiere sein. Ein gezähmtes Tier gilt als herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren. Freilebende Katzen gelten auch als herrenlos.
 
Herrenlose Tiere unterliegen nicht dem Fundrecht.
Für die Aufnahme und Betreuung dieser Tiere ist die Gemeinde nicht zuständig!


Ansprechpartner

Fachbereich I: Innere Dienste und Bürgerservice
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede