Reisegewerbekarte


Allgemeine Informationen

Reisegewerbekarte

 

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
 
1.    Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
 
2.    unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
 
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).


Ansprechpartner

Fachbereich I: Innere Dienste und Bürgerservice
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede