Sterbefall


Allgemeine Informationen

 

Anmeldung und Beurkundung von Sterbefällen

Die Anmeldung von Sterbefällen ist täglich während der Öffnungszeiten des Standsamtes möglich, außerhalb der Öffnungszeiten nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

Bei Sterbefällen in einem Krankenhaus oder in einem anzeigepflichtigen Pflegeheim erhalten Sie dort eine bereits teilweise ausgefüllte Sterbefallanzeige, die Sie anhand der Ihnen vorliegenden Angaben ergänzen können.


Notwendige Unterlagen

Um einen Sterbefall reibungslos beurkunden zu können, benötigt das Standesamt einige Unterlagen:

Zur Anmeldung eines Sterbefalles brauchen Sie zunächst einen Leichenschauschein oder die vorläufige Todesbescheinigung.

Zusätzlich benötigen wir 

  • den Personalausweis oder den Reisepass der/des Verstorbenen

Die nachfolgenden Informationen sind nicht abschließend, sondern zeigen nur die bei uns am häufigsten zu beurkundenden Sterbefälle auf.

 

War die/der Verstorbene ledig?

Wir benötigen im Original:

  • eine Geburtsurkunde - gegebenenfalls mit Übersetzung - und den Personalausweis oder Reisepass

 

War die/der Verstorbene verheiratet?

Wir benötigen im Original:

 

War die/der Verstorbene verwittwet?

Wir benötigen im Original:

 

War die/der Verstorbene geschieden?

Wir benötigen im Original:

  • eine aktuelle Eheurkunde mit eingetragener Scheidung oder
  • eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Scheidungsvermerk.
  • Ein Scheidungsurteil mit Rechtskraft - gegebenenfalls mit Übersetzung - benötigen wir, wenn Sie keine aktuelle Eheurkunde vorlegen können, wenn beispielsweise die Ehe im Ausland geschlossen wurde. Dann benötigen wir zusätzlich
  • eine Eheurkunde - gegebenenfalls mit Übersetzung.
  • Personalausweis oder Reisepass.

 

War die/der Verstorbene Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in?

Wir benötigen zusätzlich im Original:

  • Registrierschein und Staatsangehörigkeitsausweis oder 
  • Einbürgerungsurkunde,
  • Personalausweis, außerdem
  • Urkunden über die Namensänderung und
  • Nachweise über eine eventuelle Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

 

War die/der Verstorbene ausländische/r Staatsangehörige/r?

Wir benötigen zusätzlich im Original:

  • den Pass der/des Verstorbenen und des Ehepartners.

Gebühren

10,00 € für die erste Ausfertigung einer Sterbeurkunde
  5,00 € für die zweite und jede weitere Ausfertigung.


Ansprechpartner

Fachbereich I: Innere Dienste und Bürgerservice
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede