Untersuchungsberechtigungsschein
Allgemeine Informationen
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten bei uns einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Sie benötigen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an.
Wichtig!
- Die Arztwahl ist Ihnen freigestellt.
Ansprechpartner
Fachbereich I: Innere Dienste und BürgerserviceKirchstraße 1
26215 Wiefelstede