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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 II „Wiefelstede-Nuttel, Nutteler Weg - Erweiterung“ und 122. Änderung des Flächennutzungsplanes

B e k a n n t m a c h u n g

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 II „Wiefelstede-Nuttel, Nutteler Weg - Erweiterung“ und 122. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 II „Wiefelstede-Nuttel, Nutteler Weg - Erweiterung“ und der 122. Flächennutzungsplanänderung
beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

In der Sitzung am 17.09.2018 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die
oben genannten Bauleitpläne öffentlich auszulegen. Diese
liegen einschließlich der Begründungen in der Zeit vom 27. September bis einschließlich 29. Oktober 2018 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können Einwendungen vorgebracht werden (auch online unter o. g. Internetadresse). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Zur 122. Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zum Bebauungsplan Nr. 58 II und zur 122. Flächennutzungsplanänderung verfügbar:

  • Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen inkl. dessen Gesundheit (Lärm- und Geruchsemissionen)
  • Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (Erhöhung des Versiegelungsgrades und Auswirkungen auf die Biotoptypen, auf den Biotopverbund und Wasserabfluss, auf das Landschaftsbild und auf das Natura-2000-Gebiet „Mansholter Holz, Schippstroht“, Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation, Prüfung der relevanten artenschutzrechtlichen Aspekte - Vögel, Amphibien und Fledermäuse - Aussagen zum Landschaftsverbrauch, Gewässer-, Grundwasser- und Klimaschutz, Trinkwasserschutzgebiet „Nethen“)
  • Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter (Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation, Wallheckenschutz, Schutz der Gehölze)

Umweltrelevante Gutachten und Konzepte:

  • Landschaftsrahmenplan und Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Ammerland
  • Immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 15.05.2018
  • Erschließungskonzept vom August 2018

Umweltrelevante Stellungnahmen:

  • Landkreis Ammerland, 19.01.2018 (Erhalt sehr alter Eichen, Wallheckenschutz, Kompensation, Trinkwassergewinnung, Immissionsschutz)
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 23.01.2018 (Geruchsimmissionssituation, Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebes)
  • OOWV, 22.01.2018 (Grundwasserschutz)
  • EWE WASSER GmbH, 11.01.2018 (Abwasserbeseitigung)
  • Nds. Landesamt für Denkmalpflege, 25.01.2018 (Bodendenkmale)
  • Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, 22.12.2017 (Kampfmittelbelastung)

Alle umweltbezogenen Informationen können während der Auslegung eingesehen werden.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 II und der 122. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung in Nuttel.

Diese Bekanntmachung erfolgt auch auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede: http://www.wiefelstede.de.

Geltungsbereiche:

 

Wiefelstede, den 19.09.2018            Pieper, Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: B-Plan Nr. 58 II

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