Flurbereinigungsverfahren Halsbek
Amt für regionale Landesentwicklung (Arl) Weser-Ems
Dezernat 4.1 -Flurbereinigung/Landmanagement
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Flurbereinigungsverfahren Halsbek Oldenburg,den 15.01.2019
Landkreis Ammerland, Landkreis Friesland
Az.: 4.1.1-611-2319/0.9
Ausführungsanordnung
Für das Flurbereinigungsverfahren Halsbek wird hiermit gemäß § 61 des Flurbereinigungsgesetzes
(FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBI. 1, S. 546), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.12.2008
(BGBI. 1 S. 2794) die
Ausführung des Flurbereinigungsplanes
in der durch die Nachträge 1, 2 und 3 geänderten Fassung mit Wirkung zum 11.02.2019 angeordnet.
Ab diesem Tag tritt der im Flurbereinigungsplan in der durch die Nachträge geänderten Fassung
vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen (§ 61 Satz 2 FlurbG).
Somit sind ab diesem Tag die Teilnehmer nicht mehr Eigentümer der alten
Flurstücke, sondern Eigentümer der Flurstücke, die ihnen durch den Flurbereinigungsplan bzw. dessen
Nachträge zugeteilt wurden.
Außerdem werden gleichzeitig die durch den Flurbereinigungsplan bzw. dessen Nachträge unanechtbar festgesetzten und bisher nicht gezahlten bzw. erstatteten Geldausgleiche fällig und
demnächst angefordert bzw. ausgezahlt, sofern noch nicht erfolgt.
Der tatsächliche Übergang von den alten auf die neuen Grundstücke ist bereits entsprechend den
Überleitungsbestimmungen zur vorläufigen Besitzeinweisung vom 20.09.2011 erfolgt.
Anträge auf Nießbrauchsregelung, auf Ausgleich des Wertunterschiedes bei Pachtverhältnissen oder
auf Auflösung des Pachtverhältnisses sind gemäß § 71 FlurbG innerhalb von drei Monaten nach
Bekanntgabe dieser Ausführungsanordnung beim Arl Weser-Ems zu stellen.
Begründung:
Die Voraussetzungen für den Erlass der Ausführungsanordnung nach § 61 FlurbG sind gegeben. Der
Flurbereinigungsplan in der durch die Nachträge geänderten Fassung ist den Beteiligten des
Verfahrens gegenüber unanfechtbar geworden.
Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19.03.1991 (BGBI. 1, S. 686), in der zur
Zeit gültigen Fassung wird hiermit die sofortige Vollziehung dieser Ausführungsanordnung mit der
Folge angeordnet, dass Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben.
Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Den Beteiligten entstehen aus einer Verzögerung der Ausführung des Flurbereinigungsplanes
erhebliche Nachteile, da die Teilnehmer erst nach Eintritt des neuen Rechtszustandes im Grund buch
und Kataster als Eigentümer ihrer neuen Grundstücke eingetragen werden und damit tat sächlich über
die neuen Grundstücke verfügen können. Dies ist unter anderem für Verkauf, Belastung, Erbschaft
und insbesondere auch für die gemeindliche Entwicklung der Stadt Westerstede erforderlich. Die
Teilnehmer haben also ein berechtigtes Interesse, baldmöglichst Eigentümer der ihnen zugeteilten
Flurstücke zu werden.
Mit der Ausführungsanordnung wird darüber hinaus der vorläufige Charakter der bisherigen Besitzverhältnisse beendet und die Übereinstimmung zwischen Besitzstand und Eigentum herge stellt.
Die sofortige Vollziehung schafft somit klare Rechtsverhältnisse zu einem frühest möglichen
Zeitpunkt.
Die sofortige Vollziehung liegt daher im überwiegenden Interesse der Beteiligten und im erheblichen öffentlichen Interesse.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für
regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg sowie beim
Dienstgebäude Oldenburg des ArL Weser-Ems, Markt 15/16, 26122 Oldenburg schriftlich oder zur
Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Hinweis:
Gemäߧ 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im
Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen"
eingestellt.
Im Auftrage
(Scheufen)
Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Verbund veröffentlicht.
Gemeinde Bad Zwischenahn Gemeinde Bockhorn Gemeinde Wiefelstede
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister
Dr. Schilling Meinen Pieper
Gemeinde Apen Gemeinde Edewecht Gemeinde Zetel
Der Bürgermeister Die Bürgermeisterin Der Bürgermeister
Huber P. Lausch Lauxtemann
Stadt Westerstede
Der Bürgermeister
Groß