Besuch und Nutzung der Spielplätze
Die Gemeindeverwaltung informiert: 15/2020
06.05.2020
Besuch und Nutzung der Spielplätze
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung des Landes zur Corona-Pandemie ist der Besuch und die Nutzung der Spielplätze im Freien unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulässig: Kinder bis zum 12. Lebensjahr dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person die Spielplätze nutzen. Während des Aufenthaltes auf dem Spielplatz ist der Mindestabstand von 1,5 Meter zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einzuhalten.
Die Sperrung der Spiel- und Bolzplätze in der Gemeinde Wiefelstede wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben und die Spiel- u. Bolzplätze können unter den zuvor genannten Voraussetzungen wieder genutzt werden.
Bis auf weiteres gesperrt bleiben lediglich der Spielplatz in Dringenburg (wg. erforderlicher Unterhaltungsarbeiten) und die Skateranlagen in Wiefelstede und Metjendorf.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Nutzer der Spiel- u. Bolzplätze um ein verantwortungsvolles Miteinander und um die unbedingte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, da diese letztendlich dem Schutz der gesamten Bevölkerung dienen.