Kartierungsarbeiten Conneforde

15. 09. 2021

Ortsübliche Bekanntmachung: 380-kV-Ersatzneubau Conneforde – Sottrum
Das Projekt Conneforde – Sottrum befindet sich im Vorfeld des Raumordnungsverfahrens.
Kartierungsarbeiten:
Für den geplanten Ersatzneubau sind Tätigkeiten zur Beobachtung und Erfassung
(Kartierung) der raumordnerischen und umweltfachlichen Situation geplant. Ab September
2021 bis voraussichtlich September 2022 finden im Bereich des Trassenkorridors sowie in
den Bereichen der Umspannwerke und Schaltanlagen Kartierungsarbeiten statt. Die dafür
notwendigen Begehungen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen.
Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die
anschließend zur möglichst umweltverträglichen Planung des Projekts genutzt werden.
Die Kartierungsarbeiten werden vom Umweltplanungsbüro BAADER KONZEPT GMBH
im Auftrag der TenneT TSO GmbH vorgenommen. Dafür ist es erforderlich, dass die
Beauftragten Grundstücke betreten sowie wald- und landwirtschaftliche Wege des
geplanten Projektraumes befahren können.

 

Für einen reibungslosen Ablauf der Kartierungen bitten wir alle betroffenen Grundstückseigentümer
und Pächter, den Mitarbeitenden von BAADER KONZEPT GMBH oder deren
Nachunternehmern den Zugang zum jeweiligen Grundstück zu gestatten.

 

Für Rückfragen können sich Betroffene gern an TenneT wenden:
Insa Balssen, Referentin für Bürgerbeteiligung
Tel.: 0151-520 662 69
E-Mail:

 

Zum Leitungsbauvorhaben Conneforde – Sottrum:
Der Gesetzgeber hat TenneT als Übertragungsnetzbetreiber damit beauftragt, einen
Ersatzneubau der bestehenden 220-kV-Leitung durch eine leistungsstärkere 380-kVLeitung
zwischen Conneforde und Sottrum zu planen. Das Projekt wird als Freileitung
geplant. In den kommenden Monaten werden Daten für eine Raumwiderstandsanalyse
gesammelt. Diese soll alle raumbedeutsamen Nutzungen und Schutzgüter im
Untersuchungsgebiet erfassen und mögliche Konflikte frühzeitig aufzeigen. Unser Ziel ist
es, die Belange von Mensch und Umwelt gleichermaßen zu schützen.


Rechtliche Grundlage:
Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen
Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen
Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten
durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden.
Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen
eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher und
wald- und landwirtschaftlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir
um Benachrichtigung:

 

TenneT TSO GmbH
Insa Balssen
Referentin für Bürgerbeteiligung
T 0151-520 662 69
E-Mail: