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Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie Wiefelstede“

03. 12. 2021

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 11.10.2021 die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie Wiefelstede“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 Abs. 2 Nr. 2b BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist die Ausweisung von Vorrangflächen für die Nutzung von Windenergie und somit für die Errichtung von Windenergieanlagen. Der sachliche Teilflächennutzungsplan soll eine Steuerungswirkung gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entfalten. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet.

Geltungsbereich:

 

Bild zur Meldung: Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie Wiefelstede“

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