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Entsorgung von öffentlichem Laub

14. 10. 2022

Entsorgung von öffentlichem Laub

 

Auch in diesem Jahr wird auf den Recyclinghöfen in den Gemeinden des Landkreises Ammerland und auf der Deponie Mansie gebührenfrei Laub von öffentlichen Bäumen angenommen. Bürgerinnen und Bürger können diese Möglichkeit der Entsorgung vom 01. Oktober 2022 bis zum 31.März 2023 – einen Monat länger als in den vergangenen Jahren – nutzen.

In der Gemeinde Wiefelstede steht wie auch in den Vorjahren ein Container auf dem Recyclinghof, Stahlstraße 28, 26215 Wiefelstede bereit. Den Bürgern ist es gestattet, das Laub von öffentlichen Bäumen dort kostenfrei abzugeben.

 

Zudem kann auch Laub von privaten Bäumen abgegeben werden, jedoch ist dieses gebührenpflichtig. Gemäß der aktuellen Gebührensatzung 2022 des Landkreises Ammerland sind für Mengen bis zu 0,25 Kubikmeter pauschal 3,00 €, für Mengen bis zu 0,5 Kubikmeter pauschal 6,00 €, ansonsten je angefangenen Kubikmeter 12,00 € zu zahlen.

 

Die Anlieferung von Ast- und Strauchwerk aus Privathaushalten bis zu 5,0 Kubikmeter ist gebührenfrei.

 

Der Recyclinghof auf dem Bauhofgelände in der Stahlstraße in Wiefelstede ist für die Annahme von öffentlichem Laub und Strauchwerk freitags von 14.00 – 18.00 Uhr und samstags von 8.00 – 12.00 Uhr geöffnet.

 

Während des Zeitraumes von Oktober bis Dezember 2022 wird wie auch in den Vorjahren zusätzlich einmal im Monat ein Laubcontainer für die Entsorgung von öffentlichem Laub im Bereich Metjendorf bereitstehen und zwar wie auch schon in 2021 auf dem Betriebsgelände der Firma H. Harms GmbH & Co. KG, Ofenerfelder Str. 4, 26215 Wiefelstede (vor der Halle) mit Aufsicht des Bauhofes an den folgenden Terminen:

 

Samstag, den 22.10.2022

Samstag, den 19.11.2022              jeweils in der Zeit von 9.00 – 13.00 Uhr

Samstag, den 10.12.2022

 

Rechtlich ist die Laubbeseitigung über die Verpflichtung der Bürger zur Straßenreinigung entsprechend der Regelungen der Straßenreinigungs-verordnung und der -satzung der Gemeinde wie im Folgenden aufgeführt geregelt:

 

Die Anlieger in den Gebieten, in denen eine maschinelle Straßenreinigung stattfindet, sind zuständig für die Reinigung der Rad- und Gehwege. Dieses gilt auch für die Randstreifen der verkehrsberuhigten Bereiche. Für die Fahrbahn ist die Gemeinde zuständig.

 

In den Gebieten, in den keine maschinelle Straßenreinigung stattfindet, sind die Anlieger neben der Reinigung der Rad- und Gehwege auch für die Parkspuren sowie für die Reinigung der Fahrbahnen bis zur Mitte zuständig.

 

Die Reinigungspflicht umfasst neben der Beseitigung von Schmutz, Papier, Unrat, wildwachsenden Pflanzen, Schnee, Glätte und Eis auch die Beseitigung von Laub!

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Laubbeseitigung unabhängig davon gilt, ob das Laub von öffentlichen oder privaten Bäumen stammt.

 

Die entsprechenden Satzungen können auf der folgende Internetseite der Gemeinde Wiefelstede einsehen, klicken Sie hier.

 
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