Bekanntmachung Satzung zum Erlass einer Veränderungssperre der Gemeinde Wiefelstede im Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 49 I „Mischgebiet Wiefelstede, Ortsmitte“
Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) hat der Rat der Gemeinde Wiefelstede am 30.09.2024 für den Geltungsbereich der mit Aufstellungsbeschluss vom 05.08.2024 vom Verwaltungsausschuss eingeleiteten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 I eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen.
Die Veränderungssperre kann im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Bezugnehmend auf die Vorschriften des § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über die Aufstellung der Satzung dann unbeachtlich wird, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Wiefelstede unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die o. g. Veränderungssperre in Kraft.
Geltungsbereich:
Bebauungsplan Nr. 49 I „Mischgebiet Wiefelstede, Ortsmitte“
Bild zur Meldung: Bebauungsplan Nr. 49 I „Mischgebiet Wiefelstede, Ortsmitte“