Information zur Grundsteuerreform – Versand der Grundabgabenbescheide
Die Gemeinde Wiefelstede hat die Grundabgabenbescheide für das Jahr 2025 versandt.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt dabei auf der Grundlage der ab dem 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Grundsteuerreform.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden vom Rat der Gemeinde Wiefelstede in der Sitzung am 16. Dezember 2024 beschlossen und betragen für die Grundsteuer A 285 % und für die Grundsteuer B ebenfalls 285 %.
Zur Überprüfung der Richtigkeit der Grundsteuerbewertung wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Auf das Hinweisblatt als Hilfestellung wird verwiesen.
Eine Änderung bei der Grundsteuer kann erst dann erfolgen, wenn das Finanzamt einen geänderten Bescheid erlässt. Die Zahlungen sollten Sie bis dahin so vornehmen, wie sie im Grundabgabenbescheid genannt werden. Nach Eingang des Änderungsbescheides vom Finanzamt bei der Gemeinde, wird die Grundsteuer angepasst und die Zahlungen werden dann entsprechend geändert.
Wegen der Festsetzung der neuen Grundsteuer kommt es bei der Gemeinde Wiefelstede und beim Finanzamt Westerstede zu einem deutlich höheren Telefonaufkommen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es hier zu Wartezeiten kommen kann.