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Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren - Netzverstärkung 380-kV-Leitung Unterweser-Conneforde LH-14-302

12. 03. 2025

1. Deckblattänderung

 

I.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, führt auf Antrag der TenneT TSO GmbH für das o. a. Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch. Die bei Einleitung des Verfahrens vorliegenden Planungen haben bereits vom 14.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024 in den Gemeinden Jade, Rastede, Stadland, Wiefelstede und Ovelgönne sowie in der Stadt Varel ausgelegen. 

Gemäß § 43m Abs. 1 EnWG ist bei dem hier geplanten Vorhaben von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 BNatSchG abzusehen. 

Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden.

 

Die Planänderungen der 1. Deckblattänderung betreffen im Wesentlichen: 

  • Mastanpassungen, Einführung des Provisorium α 

  • Erstmalige Einreichung des Erschütterungsgutachtens

  • Wegeanpassungen

  • Erstmalige Einreichung der Wasseranträge

Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich. Ein Änderungsverzeichnis ist den Unterlagen vorangestellt. Ergänzte und geänderte Textstellen und Werte sind in den Unterlagen zur 1. Deckblattänderung in blau dargestellt. Die alten, nicht mehr gültigen Textstellen und Werte sind durchgestrichen und somit weiterhin ersichtlich.

 

Der vorliegende geänderte Plan enthält:

  • Einen Erläuterungsbericht mit Anhang zur Prüfung der Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens, Grundsätze zum Bodenschutz, Rahmenvereinbarung und Erläuterung zum Provisorium α,

  • Eine Variantenuntersuchung,

  • Übersichtspläne vom UW Unterweser - Mast Nr. 44N und von Mast Nr. 36A - UW Conneforde/Ost,

  • Wegenutzungspläne M1:25.000 und M1:10.000 und Wegenutzungslisten,

  • Lage-/Grunderwerbspläne mit Erläuterungen und diversen Plänen M1:2.000,

  • Mastprinzipzeichnungen,

  • Längenprofile mit Erläuterungen und diversen Plänen M1:2.000 und M1:200,

  • Regelfundament,

  • Bauwerksverzeichnis, Mastliste und Koordinatenliste,

  • Ein Kreuzungsverzeichnis,

  • Ein Grunderwerbsverzeichnis und ein Grunderwerbsverzeichnis der Kompensationsflächen,

  • Ein Immissionsbericht zu elektrischen und magnetischen Feldern nach 26. BImSchV, ein Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb der Freileitung, ein Schalltechnisches Gutachten im Zuge der Baumaßnahmen und ein Erschütterungsgutachten,

  • Einen Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen Begleitplan, Bestands- und Konfliktpläne, Maßnahmenpläne und Maßnahmenblätter,

  • Die Fachbelange Umwelt mit dem Fachbericht Umwelt, 

  • Natura 2000 Verträglichkeitsuntersuchung mit einer Übersichtskarte Natura 2000-Gebiete und einem Natura 2000 Detailplan,

  • Betrachtung der Artenschutzbelange mit Ableitung von Minderungsmaßnahmen nach § 43m Abs. 2 EnWG und Anhängen zu Artensteckbriefen und Steckbriefe Minderungsmaßnahmen,

  • Anträge für geschützte Teile von Natur und Landschaft,

  • Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit Übersichtskarte Oberflächenwasserkörper (OWK) und Übersichtskarte Grundwasserkörper (GWK),

  • Wasserrechtsanträge und Verrohrungsanträge,

  • Eine Forstrechtliche Unterlage und eine Übersichtskarte Waldumwandlungsflächen,

  • Einen Materialband mit einem Gesamtkartierbericht.

 

II.

(1) Der geänderte Plan wird in der Zeit vom

21.03.2025 bis zum 22.04.2025 (einschließlich)

unter dem Titel „380-kV-Leitung Conneforde-Unterweser DB1“ auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 43a EnwG durch Veröffentlichung im Internet bewirkt. Auf den jeweiligen Internetseiten der zur Auslegung verpflichteten Gemeinden wird mittels Verlinkung auf die Seite der NLStBV verwiesen.

Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an die NLStBV zu richten ist, wird ihm eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind (USB-Stick).

Jeder, dessen Belange durch die Änderungsplanung berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden. 

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 06.05.2025 schriftlich oder - nach vorheriger Terminabsprache - zur Niederschrift bei der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Eingang Bauverwaltung, 26215 Wiefelstede oder der NLStBV, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.   

Vor dem 21.03.2025 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet. 

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

Äußerungen können nur hinsichtlich der 1. Änderungsplanung eingereicht werden.

Ursprünglich erhobene Einwendungen und abgegebene Stellungnahmen werden im Verfahren weiterhin berücksichtigt, sofern sie nicht zurückgenommen worden sind.

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Von einer Erörterung des geänderten Plans und der hierauf erhobenen Äußerungen kann im Regelfall abgesehen werden (§ 43a S. 1 Nr. 4 EnWG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).

In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden. 

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde). Die Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) wird öffentlich bekanntgegeben (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EnWG).

 

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft.  Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG). Eine bereits durch die ursprüngliche Auslegung in Kraft getretene Veränderungssperre nach § 44a EnWG gilt weiter.

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen  der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen. 

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede (https://www.wiefelstede.de) eingesehen werden.

 

 

12.03.2025, gez. Pieper

_______________________________________________

Der Bürgermeister

Gemeinde Wiefelstede

 
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