Bekanntmachung 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Nachnutzung Kita Metjendorf“
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In der o. g. Sitzung hat der Verwaltungsausschuss ferner beschlossen, den o. g. Bauleitplan öffentlich auszulegen. Dieser liegt einschl. Begründung in der Zeit vom 12. Mai 2025 bis einschließlich 12. Juni 2025 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“), eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen abgegeben werden (auch online unter o. g. Internetadresse). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Ziel der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachnutzung des ehemaligen Kindergartens in Metjendorf, Umbau zu einem Ärztehaus und Schaffung von Wohnungen.
Die Gemeinde führt im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 am Donnerstag, den 15. Mai 2025, um 18.00 Uhr, im Ratssaal des Rathauses I, Kirchstraße 1, 26215 Wiefelstede, eine Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) durch, um die Ziele und Zwecke der o. g. Planungen öffentlich darzulegen. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Bild zur Meldung: Nachnutzung Kita Metjendorf