Bekanntmachung 140. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Hofgut Mollberg“
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 die
140. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Hofgut Mollberg“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
In der Sitzung am 31.03.2025 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, den
oben genannten Bauleitplan öffentlich auszulegen. Dieser liegt einschließlich der Begründung in der Zeit vom 30. Mai 2025 bis einschließlich 01. Juli 2025 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit können Einwendungen vorgebracht werden (auch online unter o. g. Internetadresse). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Zur 140. Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur Aufstellung der 140. Flächennutzungsplanänderung verfügbar:
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen inkl. dessen Gesundheit (Lärm- und Geruchsemissionen)
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (Auswirkungen auf die Biotoptypen, auf den Biotopverbund und Wasserabfluss, auf das Landschaftsbild und auf das Natura-2000-Gebiet, Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation, Prüfung der relevanten artenschutzrechtlichen Aspekte - Vögel, Amphibien und Fledermäuse - Aussagen zum Landschaftsverbrauch, Gewässer-, Grundwasser- und Klimaschutz, Trinkwasserschutzgebiet „Nethen“)
Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter (Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation, Wallheckenschutz, Schutz der Gehölze)
Umweltrelevante Gutachten und Konzepte:
Immissionsschutzgutachten des Immissionsgutachter Dr. Norbert Biller vom 19.02.2025.
Umweltrelevante Stellungnahmen:
Landkreis Ammerland, 20.12.2024 (Wallheckenschutz, Geruchsimmissionen, Immissionsschutz, Kompensation)
Nds. Landesforsten, 03.12.2024 (Gehözfläche)
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 20.12.2024 (Geruchsimmissionssituation)
EWE WASSER GmbH, 06.01.2025 (Abwasserbeseitigung)
Nds. Landesamt für Denkmalpflege, 17.12.2024 (Bodendenkmale)
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, 03.12.2024 (Kampfmittelbelastung)
Alle umweltbezogenen Informationen können während der Auslegung eingesehen werden.
Ziel der Aufstellung der 140. Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Absicherung von Bestand und Erweiterung der touristischen Nutzungen (Bau von Charlets, Umgestaltung von Stellplatzfläche und Erweiterung Bestandsgebäude.
Bild zur Meldung: Bekanntmachung 140. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Hofgut Mollberg“