Lärmaktionsplan der Gemeinde Wiefelstede

B e k a n n t m a c h u n g
Lärmaktionsplan der Gemeinde Wiefelstede
Öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 03.09.2018 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes (3. Stufe) zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Gemeinde Wiefelstede zu ermitteln sowie Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung darzustellen. Es werden nur Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einer Belastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr untersucht.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (3. Stufe) liegt in der Zeit vom 13. September 2018 bis einschließlich 15. Oktober 2018 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Lärmaktionsplan kann ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan (3. Stufe) unberücksichtigt bleiben.
Der vorstehende Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich nachrichtlich im Internet auf www.wiefelstede.de unter den Pressemitteilungen veröffentlicht.
Wiefelstede, den 05.09.2018            Pieper, Bürgermeister