2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Borbeck, Holtkamp“

B e k a n n t m a c h u n g

 

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Borbeck, Holtkamp“

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 17.09.2018 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In der o. g. Sitzung hat der Verwaltungsausschuss ferner beschlossen, den o. g. Bauleitplan öffentlich auszulegen. Dieser liegt einschl. Begründung in der Zeit vom 28. September 2018 bis einschließlich 29. Oktober 2018 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen abgegeben werden (auch online unter o. g. Internetadresse). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Ziel der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung auf den Grundstücken am Holtkamp in Borbeck.

Diese Bekanntmachung erfolgt auch auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede: http://www.wiefelstede.de.

Geltungsbereich (ohne Maßstab):

 

Wiefelstede, den 20.09.2018     Pieper, Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: B-Plan Nr. 11