Raumordnungsverfahren für die Planung der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg (Maßnahme 51a) sowie Suchräume für Umspannwerke und Konverter der TenneT TSO GmbH

09. 11. 2018

Amtliche Bekanntmachung


Raumordnungsverfahren für die Planung der 380-kV-Leitung
Conneforde – Cloppenburg (Maßnahme 51a) sowie Suchräume für Umspannwerke und Konverter der TenneT TSO GmbH


hier: Abschluss des Raumordnungsverfahrens mit integrierter
Prüfung der Umweltverträglichkeit; Landesplanerische Feststellung gem. § 11 Nds. Raumordnungsgesetz (NROG) i. V. m. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)


Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat das gem. § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) und §§ 9 ff. des Niedersächsischen Raumordnungsgesetz i. V m. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführte Raumordnungsverfahren für die Planung der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg (Maßnahme 51a) sowie Suchräume für Umspannwerke und Konverter der TenneT TSO GmbH abgeschlossen.
Gegenstand des Raumordnungsverfahrens waren mehrere Korridore sowie Suchräume für Umspannwerke und Konverter im Raum Cloppenburg. Mit den Umspannwerken erfolgt eine Verbindung mit dem regionalen 110-kV-Leitungsnetz. Die Konverteranlage dient dazu, den von der Nordsee kommenden Gleichstrom zur Einspeisung in das Höchstspannungsstromnetz in Drehstrom umzuwandeln.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens und die darin eingeschlossene Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die den im Raumordnungsverfahren beurteilten Gegenstand betreffen, sowie bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens nach Maßgabe von § 11 Abs. 5 Nds. Raumordnungsgesetzes (NROG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) zu berücksichtigen.
Die Landesplanerische Feststellung, bestehend aus einem Textteil und drei Karten liegt in der Zeit vom 12. November 2018 bis einschl. 13. Dezember 2018 zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus; die Auslegung erfolgt während der Dienststunden in:
- der Stadt Westerstede, Am Markt 2, 26655 Westerstede, Nebengebäude B, Zimmer B2-22, (Mo. bis Fr. 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Mo. bis Do. 14:00 bis 16:00 Uhr),
- der Gemeinde Apen, Hauptstraße 200, 26689 Apen, (Mo. bis Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Di. und Do. 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr),
- der Gemeinde Bad Zwischenahn, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn, Zimmer 2.13, (Mo. bis Fr. 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Mo. – Mi. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Do. 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr),
- der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 223, (Mo. bis Fr. 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr; Mo., Di. und Do. 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und auf Anmeldung Mi. 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr),
- der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, 26215 Wiefelstede, Zimmer 22, (Mo. bis Do. 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Mo. bis Mi. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Do. 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr).
Die Landesplanerische Feststellung ist zusätzlich für jedermann im Internet unter


www.380kv-CCM.niedersachsen.de


eingestellt.
Gemäß § 11 Abs. 4 NROG ist eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften bei der Durchführung dieses Raumordnungsverfahrens, die nicht innerhalb eines Jahres schriftlich geltend gemacht worden ist, unbeachtlich. Die Jahresfrist beginnt mit der Bekanntmachung über die Auslegung der Landesplanerischen Feststellung.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens kann nur im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens gegen die nachfolgende Zulassungsentscheidung überprüft werden.


Die vorstehende Bekanntmachung wird im Verbund veröffentlicht.


Westerstede, 09.11.2018
Stadt Westerstede      Gemeinde Wiefelstede

Der Bürgermeister      Der Bürgermeister 
Groß                              Pieper



Gemeinde Bad Zwischenahn     Gemeinde Apen
Der Bürgermeister                       Der Bürgermeister
Dr. Schilling                                   Huber

Gemeinde Edewecht
Die Bürgermeisterin
P. Lausch