Planfeststellungsverfahren für den Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung zwischen dem Umspannwerk Emden (Ost) und dem Umspannwerk Conneforde

28. 11. 2018

Stadt Westerstede
Gemeinde Wiefelstede


B E K A N N T M A C H U N G


Planfeststellungsverfahren für den Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung (Höchstspannungsfreileitungs- und Erdkabelabschnitte) zwischen dem Umspannwerk Emden (Ost) und dem Umspannwerk Conneforde inklusive der notwendigen Kabelübergangsanlagen sowie dem Rückbau der 220-kVLeitung Emden/Borssum – Conneforde


1. Der Erörterungstermin ist von Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, anberaumt worden.
Ort: Hotel Hafenspeicher, Ledastraße 23 in 26789 Leer (Ostfriesland)


Für den Erörterungstermin ist folgender Ablauf vorgesehen:
11.12.2018       09:30 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
           I. Leitungs- und Versorgungsträger
          II. Kommunen und Fachbehörden
         III. Untere Naturschutzbehörden
         IV. Naturschutzvereinigungen
          V. Realverbände

12.12.2018      09:30 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
          I. Ggf. Fortsetzung vom Vortag
         II. Privat Betroffene


Bei Bedarf wird der Erörterungstermin am 13.12.2018 ab 09:30 Uhr im Hotel Hafenspeicher, Ledastraße 23 in 26789 Leer (Ostfriesland) fortgesetzt.


Sollte ein Tagesordnungspunkt an einem Erörterungstag nicht abschließend verhandelt worden sein, wird die Verhandlung am Folgetag mit diesem Tagesordnungspunkt fortgesetzt.


2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist beschränkt auf diejenigen, die sich geäußert haben, sowie auf Betroffene. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt.
3. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung) zu geben ist.
4. Bei Ausbleiben eines Beteiligten/Betroffenen kann auch ohne ihn verhandelt werden.
5. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
6. Soweit über Entschädigungsansprüche nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden sie nicht in dem Erörterungstermin behandelt, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren.
Die vorstehende Bekanntmachung wird im Verbund veröffentlicht.
Westerstede, 29.11.2018


Stadt Westerstede     Gemeinde Wiefelstede
Der Bürgermeister      Der Bürgermeister

Groß                           Pieper