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Flurbereinigungsverfahren A 20 - Lehe - Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

17. 12. 2018

Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)

Weser-Ems

Standort Oldenburg

Markt 15/16, 26122 Oldenburg

 

Flurbereinigungsverfahren A 20 - Lehe                          Oldenburg, den 05.12.2018

Az.:4.1.1-611-2542/2.4                                                       

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

 

In dem Unternehmensflurbereinigungsverfahren A20 - Lehe haben gemäß § 32 Flurbereinigungs­ gesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBI. 1 Seite 546), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.12.2008 (BGBI. 1 Seite 2794), die Nachweisungen über die Ergebnisse    der Wer­termittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten am 14.11. und am 15.11.2018 jeweils in der   Zeit von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Wiefelste­de, Kirchstr. 1 in 26215 Wiefelstede, öffentlich ausgelegen.

 

Die Ergebnisse der Wertermittlung sind den Beteiligten im an diesen Tagen stattgefundenen Anhö­ rungstermin von Mitarbeitern des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems erläutert worden. Die dort vorgebrachten Einwendungen wurden mittlerweile von dem amtlichen landwirt­ schaftlichen Sachverständigen der Bewertungsstelle des Finanzamtes bzw. vom Amt für regionale Landesentwicklung überprüft. Aufgrund begründeter Einwendungen sind bei den nachfolgend auf­ geführten Flurstücken Änderungen in der Wertermittlung vorgenommen worden:

 

Gemarkung Wiefelstede

 

Flur 1 Flurstück 64 Änderung der Bewertung von Graben 5 in   Gehölz 10
Flur 2 Flurstück 65 Änderung der Bewertung von Graben 5 in   Gehölz 10


Gemarkung Rastede

 

Flur 1 Flurstück 23/1 Aufwertung von Gr 34, Gr 40 und A 60 in Acker 64
Flur 8 Flurstück 40/25 Änderung der Bewertung von Graben 5 in Gehölz 10
Flur 8 Flurstück 124/39 Aufwertung von Grünland 48 in Acker 64
Flur 8 Flurstück 137/39 Aufwertung von Grünland 48 in Acker 64
Flur 8 Flurstück 139/39 Aufwertung von Grünland 50 in Acker 68

 

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen werden hiermit gemäß § 32 FlurbG die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt.

 

Der Umrechnungsfaktor zur Ermittlung von Kapitalbeträgen u.a. für Geldausgleiche wird in Anleh­ nung an den durchschnittlichen Verkehrswert für landwirtschaftlich genutzte  Grundstücke  auf 600,- Euro pro Wertverhältnis (600 € / WV) festgesetzt. Er wird zum Bewertungsstichtag (vorläufi­ ge Besitzeinweisung gemäߧ 65 FlurbG) überprüft und ggf. angepasst.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg, sowie beim Dienstgebäude Oldenburg des ArL We­ ser-Ems, Markt 15/16, 26122 Oldenburg, Widerspruch eingelegt werden.

 

Hinweise:

 

  1. Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird die Feststellung der Wertermittlungser­ gebnisse auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Be­ kanntmachungen" eingestellt.
  2. Ermittlung des Dauergrünlandstatus nach DirektZahlDurchfG i.V.m. der VO (EU) Nr. 1307/2013 und VO (EU) Nr. 639/2014:
    Die Flurbereinigungsbehörde weist darauf hin, dass sie für den Zeitraum der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens zur sachgerechten und zweckmäßigen Planung des Flurbereinigungs­ verfahrens den Dauergrünlandstatus aus der Agrarförderung beim Servicezentrum für Landent­ wicklung und Agrarförderung erheben wird.
     

 

Im Auftrage

 

 

Ai t---

(Scheufen)

 

 
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