Flurbereinigungsverfahren A 20 - Lehe - Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)
Weser-Ems
Standort Oldenburg
Markt 15/16, 26122 Oldenburg
Flurbereinigungsverfahren A 20 - Lehe Oldenburg, den 05.12.2018
Az.:4.1.1-611-2542/2.4
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
In dem Unternehmensflurbereinigungsverfahren A20 - Lehe haben gemäß § 32 Flurbereinigungs gesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBI. 1 Seite 546), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.12.2008 (BGBI. 1 Seite 2794), die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten am 14.11. und am 15.11.2018 jeweils in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstr. 1 in 26215 Wiefelstede, öffentlich ausgelegen.
Die Ergebnisse der Wertermittlung sind den Beteiligten im an diesen Tagen stattgefundenen Anhö rungstermin von Mitarbeitern des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems erläutert worden. Die dort vorgebrachten Einwendungen wurden mittlerweile von dem amtlichen landwirt schaftlichen Sachverständigen der Bewertungsstelle des Finanzamtes bzw. vom Amt für regionale Landesentwicklung überprüft. Aufgrund begründeter Einwendungen sind bei den nachfolgend auf geführten Flurstücken Änderungen in der Wertermittlung vorgenommen worden:
Gemarkung Wiefelstede
Flur 1 | Flurstück 64 | Änderung der Bewertung von Graben 5 in | Gehölz 10 |
Flur 2 | Flurstück 65 | Änderung der Bewertung von Graben 5 in | Gehölz 10 |
Gemarkung Rastede
Flur 1 | Flurstück 23/1 | Aufwertung von Gr 34, Gr 40 und A 60 in | Acker 64 |
Flur 8 | Flurstück 40/25 | Änderung der Bewertung von Graben 5 in | Gehölz 10 |
Flur 8 | Flurstück 124/39 | Aufwertung von Grünland 48 in | Acker 64 |
Flur 8 | Flurstück 137/39 | Aufwertung von Grünland 48 in | Acker 64 |
Flur 8 | Flurstück 139/39 | Aufwertung von Grünland 50 in | Acker 68 |
Unter Berücksichtigung dieser Änderungen werden hiermit gemäß § 32 FlurbG die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt.
Der Umrechnungsfaktor zur Ermittlung von Kapitalbeträgen u.a. für Geldausgleiche wird in Anleh nung an den durchschnittlichen Verkehrswert für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke auf 600,- Euro pro Wertverhältnis (600 € / WV) festgesetzt. Er wird zum Bewertungsstichtag (vorläufi ge Besitzeinweisung gemäߧ 65 FlurbG) überprüft und ggf. angepasst.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg, sowie beim Dienstgebäude Oldenburg des ArL We ser-Ems, Markt 15/16, 26122 Oldenburg, Widerspruch eingelegt werden.
Hinweise:
- Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird die Feststellung der Wertermittlungser gebnisse auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Be kanntmachungen" eingestellt.
- Ermittlung des Dauergrünlandstatus nach DirektZahlDurchfG i.V.m. der VO (EU) Nr. 1307/2013 und VO (EU) Nr. 639/2014:
Die Flurbereinigungsbehörde weist darauf hin, dass sie für den Zeitraum der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens zur sachgerechten und zweckmäßigen Planung des Flurbereinigungs verfahrens den Dauergrünlandstatus aus der Agrarförderung beim Servicezentrum für Landent wicklung und Agrarförderung erheben wird.
Im Auftrage
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(Scheufen)