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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 146 „Wiefelstede, Feldtange“ und 118. Änderung des Flächennutzungsplanes

19. 12. 2018

B e k a n n t m a c h u n g

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 146 „Wiefelstede, Feldtange“ und 118. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 06.11.2017 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 146 „Wiefelstede, Feldtange“ und der 118. Flächennutzungsplanänderung
beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

In der Sitzung am 17.12.2018 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die
oben genannten Bauleitpläne öffentlich auszulegen. Diese
liegen einschließlich der Begründungen in der Zeit vom 28. Dezember 2018 bis einschließlich 28. Januar 2019 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können Einwendungen vorgebracht werden (auch online unter o. g. Internetadresse). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Zur 118. Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zum Bebauungsplan Nr. 146 und zur 118. Flächennutzungsplanänderung verfügbar:

  • Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen inkl. dessen Gesundheit (Lärm- und Geruchsbelastung)
  • Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche u. Boden (inkl. Altlasten), Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (Erhöhung des Versiegelungsgrades und Auswirkungen auf die Biotoptypen, auf den Biotopverbund und Wasserabfluss, auf das Landschaftsbild, Verträglichkeit mit Natura-2000-Gebiet „Mansholter Holz, Schippstroth“, Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation, Prüfung der relevanten artenschutzrechtlichen Aspekte - Vögel, Amphibien und Fledermäuse - Aussagen zum Landschaftsverbrauch, Gewässer-, Grundwasser- und Klimaschutz, Trinkwasserschutzgebiet „Nethen“)
  • Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter (Maßnahmen zur landschaftlichen Einbindung und zur Vermeidung u. Kompensation, zum Wallheckenschutz u. Schutz der Gehölze - insbesondere der Altbäume auf den Wallhecken, Schutz vor Bodenverdichtungen während der Bauphase)
  • Bestand Biotoptypen

Umweltrelevante Gutachten und Konzepte:

  • Landschaftsrahmenplan und Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Ammerland
  • Schalltechnisches Gutachten vom 23.02.2018
  • Immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 20.03.2018
  • Entwässerungskonzept vom 14.12.2018

Umweltrelevante Stellungnahmen:

  • Landkreis Ammerland, 08.08.2018 (Entwässerungskonzept, Ermittlung des Kompensationsdefizits, Ersatzmaßnahmen, Wallheckenschutz, Gehölzbestand, grünordnerische Maßnahmen, besondere Funktion der Landwirtschaft, regional bedeutsamer Wanderweg, öffentlicher Personennahverkehr, planerische Steuerung der Nutzungen, Gebäude- u. Firsthöhe, Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Entwicklungsgebot, Tonnenaufstellplätze, Lärmschutz, Mindestgrundstücksgröße, Telekommunikation)
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 06.08.2018 (Geruchsimmissionssituation, Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe)
  • Ammerländer Wasseracht, 11.07.2018 (hydraulische Leistungsfähigkeit des Auebachs, schadlose Oberflächenentwässerung, Schadensersatzansprüche Dritter, erforderliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen)
  • GASCADE Gastrsnport GmbH, 11.07.2018 (Lage von Kabeln u. Leitungen, evtl. Auflagen)
  • VBN, 23.07.2018 (Anbindung an öffentlichen Personennahverkehr, Einzugsbereiche der Haltestellen)
  • OOWV, 07.08.2018 (kommunale Löschwasserversorgungspflicht, Grundwasserschutz, Schutzzone IIIA des Trinkwassergewinnungsgebietes für das Wasserwerk Nethen)
  • EWE WASSER GmbH, 11.07.2018 (Abwasserbeseitigung, Wasserschutzgebiet)
  • EWE NETZ, 25.06.2018 (Kosten für evtl. notwendige Anpassung der Anlagen oder Betriebsarbeiten)
  • Vodafone Kabel Deutschland GmbH, 09.08.2018 (Netzausbau)
  • Nds. Landesamt für Denkmalpflege, 25.01.2018 (Meldepflicht von Bodenfunden)
  • Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, 18.06.2018 (Kampfmittelbelastung)
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, 01.08.2018 (Erdfallgefährdung, lokal setzungsempfindlicher Baugrund)

Alle umweltbezogenen Informationen können während der Auslegung eingesehen werden.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 146 und der 118. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Dorfgebietes in Wiefelstede.

 

Bild zur Meldung: Austellung BPlan Nr. 146 und 118. Änderung des Flächennutzungsplanes

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