Außenbereichssatzung „Mollberg, Mollberger Weg“

11. 01. 2019

B e k a n n t m a c h u n g

 

Bauleitplanung der Gemeinde Wiefelstede

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Mollberg, Mollberger Weg“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung nebst Begründung beschlossen.

Die Außenbereichssatzung einschließlich Begründung kann im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Außenbereichssatzung Auskunft verlangen.

Bezugnehmend auf die Vorschriften des § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über die Aufstellung der Satzung dann unbeachtlich wird, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Wiefelstede unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit dieser Bekanntmachung wird die o. g. Außenbereichssatzung rechtsverbindlich.

 

Pieper, Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Außenbereichssatzung „Mollberg, Mollberger Weg“