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Bebauungsplanes Nr. 58 II „Wiefelstede-Nuttel, Nutteler Weg - Erweiterung“ und die 122. Änderung des Flächennutzungsplanes

22. 03. 2019

Gemeinde Wiefelstede                                                                 Wiefelstede, den 22.03.2019

Der Bürgermeister

Fachbereich III - Bauen und Planen

 

B e k a n n t m a c h u n g

 

Bauleitplanung der Gemeinde Wiefelstede

 

Der Landkreis Ammerland hat die vom Rat der Gemeinde Wiefelstede am 17.12.2018 beschlossene 122. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 06.03.2019
(Az: 63-Wi-122. F-Pl.Ä./2017) genehmigt.

Ferner hat der Rat der Gemeinde Wiefelstede in seiner Sitzung am 17.12.2018 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 II „Wiefelstede-Nuttel, Nutteler Weg - Erweiterung“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 10 und 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NKomVG als Satzung nebst Begründung beschlossen.

Die Bauleitpläne einschließlich Begründungen können im Rathaus II der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, während der Dienststunden von jeder Person eingesehen werden. Jede Person kann über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft verlangen.

Bezugnehmend auf die Vorschriften des § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und der Satzung dann unbeachtlich wird, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Wiefelstede unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit dieser Bekanntmachung werden die o. g. Bauleitpläne der Gemeinde Wiefelstede rechtsverbindlich.

 

 

Pieper, Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Bebauungsplanes Nr. 58 II „Wiefelstede-Nuttel, Nutteler Weg - Erweiterung“

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