Auswahlverfahren Trägerschaften Kindertagesstätten Metjendorf und Heidkamp

18. 04. 2019

Verfahren zur Trägerauswahl für zwei Kindertagesstätten in Metjendorf und Heidkamp in der Gemeinde Wiefelstede

 

Der bisherige Trägerschaftsvertrag für die beiden Kindertagesstätten Metjendorf und Heidkamp wurde einvernehmlich zum 31.12.2019 gekündigt. Ab dem 01.01.2020 soll die Trägerschaft für diese Betriebsstätten auf einen oder zwei neue Träger übergehen. Mögliche zukünftige Träger können sich für die Trägerschaft für eine oder auch für beide Einrichtungen bewerben. Die Bewerbungen sollen aber in jedem Fall getrennt dargestellt sein.

Die Lage sowie die Grundstücke der beiden Kindertagesstätten sind auf der anliegenden Skizze ersichtlich, das vorhandene Raumangebot liegt ebenfalls als Plan an. Die vorhandene Anzahl der Krippen- und Kindergartengruppen (in Heidkamp auch Integrationsgruppe im KiGa) mit den entsprechenden Betreuungszeiten sind ebenfalls aufgeführt.

Beide KiTas verfügen im Moment über entsprechende Betriebserlaubnisse. Es wird in der Regel möglich sein, die Ausstattung beider Kitas durch den Träger entsprechend dessen Konzeptionsvorstellungen vorzunehmen.

 

1. Rahmenbedingungen:

a. Die Gemeinde Wiefelstede hat das Kindertagesstättengebäude Heidkamp einschließlich der notwendigen Spielplatz- und Außenflächen in ihrem Eigentum. Das Kindertagesstättengebäude Metjendorf inklusive der Außenflächen wird der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

Beides wird dem neuen Träger für die Kindertagesbetreuung mietfrei zur Verfügung gestellt.

Die Ausstattung sowie das Inventar und Mobiliar in guter Qualität für einen Kindertagesstättenbetrieb sind vorhanden und sollten übernommen werden. Für neue angemessene Investitionen in den Gebäuden und auf den Außengeländen können durch den Träger Investitionskostenzuschüsse beantragt werden. Der Investitionskostenzuschuss wird von der Gemeinde mit einer Bindungsfrist von 10 Jahren gewährt. Die Investitionsgüter müssen für diesen Zeitraum für den Zweck der Kinderbetreuung in den neuen Räumlichkeiten genutzt werden. Sollte der Träger vorzeitig diesen Bindungszweck lösen bzw. die Trägerschaft aufgeben, so fallen die Investitionsgüter in das Eigentum der Gemeinde zurück. Für das Inventar der Kindertagesstätte ist vom Träger eine ausreichende Inventarversicherung vorzuweisen.

Kleininventar und weitere Ausstattungsgegenstände sind vom Träger zu beschaffen und können mit der Gemeinde im Rahmen der jährlichen Haushaltsrechnung abgerechnet werden.

Die Gemeinde schließt mit dem Träger einen Betreibervertrag mit einer Laufzeit von 3 Jahren ab, der eine Verlängerungsklausel enthalten wird.

Der Träger muss eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII vorweisen und ist zuständig für die Einholung notwendiger Betriebserlaubnisse beim Landesjugendamt. Er verpflichtet sich, die Vorgaben des Nds. Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder und der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen einzuhalten.

Änderungen in den Gruppenstrukturen, Schließzeiten sowie Veränderungen der Betreuungszeiten bedürfen der Zustimmung der Gemeinde Wiefelstede. Die vorhandenen Betreuungsverträge müssen von dem Träger übernommen werden. Neuaufnahmen von Kindern in die Einrichtungen richten sich nach den vorhandenen Kriterien in der Gemeinde und sollen in Kooperation und Abstimmung mit der Gemeinde sowie den anderen Kindertagesstättenträgern im Einzugsbereich passieren. Für Ausschlüsse von Kindern vom Kindertagesstättenbesuch ist das Benehmen mit der Gemeinde herzustellen.

 

b. Die bauliche Unterhaltung sowie die Betriebskosten wie Strom, Gas, Wasser, Gebäudeversicherung, Müllentsorgung, Überprüfung der Außenspielgeräte und Austausch des Spielsandes, Fußbodengrundreinigung etc. obliegen der Gemeinde und müssen innerhalb dieses Bewerbungsverfahrens nicht berücksichtigt werden.

 

Die Reinigung der Kindertagesstätten hat als Unterhaltsreinigung täglich pro Öffnungstag zu erfolgen und ist wie die Verwaltungskosten (inkl. Telefon, Porto etc) vom Träger zu tragen und einzukalkulieren.

Die Pflege der Außenflächen sowie die Schneeräumpflicht im Winter und die Straßenreinigung sind vom Träger zu leisten bzw. sicherzustellen.

c. Die Gemeinde Wiefelstede wird die Trägerschaft für die Kindertagesstätten in Verträgen regeln, durch die ein vom Träger nicht zu bewältigendes Defizit ausgeglichen wird. Deshalb ist es der Gemeinde wichtig, neben einem hochwertig qualitativen Konzept der Kinderbetreuung auch die wirtschaftlichen Kompetenzen eines Trägers zu berücksichtigen.

 

Interessierte Träger sollen einen realistischen Jahresbetrag für den Betrieb der Kindertagesstätte in der unten beschriebenen Form benennen, der in zwölf gleichen Teilen monatlich an den Träger ausbezahlt wird. In der Kalkulation ist von einer 95%igen Vollauslastung der u. g. einzurichtenden Gruppen auszugehen. Die Finanzhilfe des Landes zu den Personalkosten ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Der Träger ist verpflichtet, die von der Gemeinde Wiefelstede festgelegte Gebührenregelung in der jeweils geltenden Fassung für die Elternbeiträge anzuwenden und diese zu erheben

(siehe www.familie-in-wiefelstede.de). Die hierdurch gewonnenen Einnahmen sind zu belegen und mindern die monatliche Teilzahlung in ihrer tatsächlichen Höhe. Eine Jahresrechnung soll jeweils im ersten Quartal des Folgejahres vorgelegt werden, um Rückzahlungen oder Nachzahlungen durch Prüfung zu den Pauschalzahlungen zu erwirken.

Um das Finanzkonzept beurteilen zu können, benötigt die Gemeinde eine Übersicht aller eingeplanten Einnahmen und Ausgaben einschließlich des geplanten Personaleinsatzes.

Als Einnahmen aus Elternbeiträgen für Krippenbetreuung ist für die Kindertagesstätte Metjendorf eine Einnahme von 80.000 Euro pauschal einzurechnen, im Kindergarten Heidkamp sind Beiträge von Eltern von pauschal 10.000 Euro einzurechnen für Betreuung von Kindergartenkindern über 8 Stunden.

Da es sich bei beiden KiTa-Einrichtungen nicht um eine Neuvergabe der Trägerschaft sondern um einen Betriebsübergang handelt, ist im Finanzplan ein fiktives Planjahr 2 anzunehmen, welches die Kostensituation im Personalbereich im 2. Übernahmejahr 2021 ohne die im Betriebsübergang zwingend zu übernehmenden Personalkosten des bisherigen Trägers darstellt. Hier kann bzw. soll dann die eigene tarifliche Vergütung eingebracht werden.

 

2. Betriebszeiten und Gruppenangebote:

Folgende Betreuungsangebote sollen in den Kindertagesstätten stattfinden:

 

Kindertagesstätte Metjendorf

Kindergarten:

- 2 Kindergarten-Vormittagsgruppen (je 25 Kinder) von 08:00 - 13:00 Uhr

- 1 Kindergarten-Ganztagsgruppe mit 25 Kindern von 08:00 - 15:30 Uhr

- Sonderöffnungszeit Frühdienst (ca. 22 Kinder) von 07:30 – 08:00 Uhr

 

Krippe:

- 1 Krippen-Vormittagsgruppe mit 15 Kindern von 08:00 – 13:00 Uhr und

- 1 Krippen-Ganztagsgruppe mit 15 Kindern von 08:00 Uhr – 15:30 Uhr

- Sonderöffnungszeit Frühdienst (ca. 11Kinder) von 07:30 – 08:00 Uhr

 

Kindertagesstätte Heidkamp

Kindergarten:

- 1 Kindergarten-Vormittagsgruppen mit 25 Kindern von 08:00 - 12:00 Uhr

- 1 Kindergarten-Integrationsgruppe mit 18 Kindern von 08:00 - 13:00 Uhr

- 2 Kindergarten-Ganztagsgruppen (je 25 Kinder) von 08:00 - 16:30 Uhr

 

 

- 1 Kindergarten-Ganztagsgruppe mit 25 Kindern von 08:00 - 14:30 Uhr

- Sonderöffnungszeit Frühdienst (ca. 25 Kinder) von 07:15 – 08:00 Uhr

- Sonderöffnungszeit Frühdienst (ca. 23 Kinder) von 07:30 – 08:00 Uhr

- Sonderöffnungszeit Mittagsdienst (ca. 33 Kinder) von 12:00 – 13:00 Uhr

 

Die Betreuung in den Kindertagesstätten soll mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage von montags bis freitags vorgehalten werden, ebenso in den Schul-Ferienzeiten. In den Sommerferien bleiben die Einrichtungen für zwei Wochen geschlossen, ebenso ist zwischen Weihnachten und Neujahr eine Schließzeit.

Es ist vorgesehen, bei entsprechendem Bedarf eine Krippen- und/oder Kindergartengruppe in den Folgejahren als Integrationsgruppe(n) zu führen. Dieses soll bei der vorzulegenden Finanzplanung aber noch keine Berücksichtigung finden.

 

3. Küche/Ernährung:

 

Die Kindertagesstätten verfügen über eine Küche, die es insbesondere den Ganztagesgruppen ermöglicht, in der Einrichtung ein warmes Mittagessen einzunehmen. In der Kindertagesstätte Metjendorf nehmen zurzeit 56 Kinder am Mittagessen teil, das Mittagessen wird ausgabefertig von einem geeigneten Catering-Unternehmen durch den Träger bezogen.

In der Kindertagesstätte Heidkamp nehmen zurzeit 75 Kinder am Mittagessen teil. Das Mittagessen wird zum Teil gefrostet geliefert und in einem Konvektomaten gegart bzw. gewärmt, weitere Mittagessenkomponenten werden durch die Küchenkraft vor Ort frisch gekocht. Zusätzliche Küchenkraftstunden müssen für diese „Frischeküche“ nicht eingerechnet werden, da diese über die Mittagsessenverpflegung von den Eltern abgerechnet werden.

Der Träger hat durch den Einsatz geeigneten Personals dafür zu Sorge zu tragen, dass die Mahlzeiten der Kinder gesund und abwechslungsreich gestaltet werden.

Die einschlägigen hygiene- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen sind selbstverständlich einzuhalten.

Die Kosten für das Mittagessen sind vom Träger kostendeckend direkt mit den Eltern abzurechnen.

4. Personal:

 

Der Einsatz des Personals hat nach den Vorgaben des Nds. Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder und der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen zu erfolgen. Es ist vom Träger sicherzustellen, dass jederzeit ausreichend fachlich geeignetes Personal einschließlich einer Vertretungsregelung vorhanden ist. Nachweise über die Qualifikation des Personals sind der Gemeinde bei Nachfrage vorzulegen.

Die Mitarbeitergewinnung und –bindung sind den Aufgaben des Trägers zugeordnet. Hierzu wird ein Konzept erwartet. Bei Neueinstellung und Kündigung von Leitungspersonal ist ein Einvernehmen mit der Gemeinde herzustellen.

Der Träger hat durch Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass das Personal mit gesetzlichen oder pädagogischen Neuerungen vertraut ist. Das päd. Fachpersonal ist derzeit nach dem Tarifvertrag TvöD SuE in der kirchlichen Fassung nach der Dienstvertragsordnung der Landeskirche Hannover (83.Änderung vom 01.01.2017) vergütet. Für das hauswirtschaftliche Personal gilt der TV-L.

Im Rahmen des Betriebsüberganges sind die Regelungen des §613a BGB durch den zukünftigen Träger zu berücksichtigen. Für das zu übernehmende pädagogische Fachpersonal sowie das hauswirtschaftliche Personal gilt, dass die bisherigen Besitzstände (beispielsweise Erfahrungsstufen, Kündigungsfristen etc.) gewahrt werden müssen.

Interessierte Bewerber, die die Trägerschaft der Kindertagesstätten in Metjendorf und /oder Heidkamp übernehmen möchten, reichen bitte ihre Bewerbung bis zum 30.04.2019 bei der

 

Gemeinde Wiefelstede, Fachbereich II,

Kirchstraße 1

26215 Wiefelstede

ein.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Lemp, Tel.: 04402 965 250, zur Verfügung.