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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 I „Wiefelstede-Borbeck, Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften und 119. Änderung des Flächennutzungsplanes

22. 03. 2019

B e k a n n t m a c h u n g

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 I „Wiefelstede-Borbeck, Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften und 119. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 I „Wiefelstede-Borbeck, Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften und der 119. Flächennutzungsplanänderung
beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

In der Sitzung am 18.03.2019 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die
oben genannten Bauleitpläne öffentlich auszulegen. Diese
liegen einschließlich der Begründungen in der Zeit vom 01. April bis einschließlich 03. Mai 2019 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können Einwendungen vorgebracht werden (auch online unter o. g. Internetadresse). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Zur 119. Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zum Bebauungsplan Nr. 65 I und zur 119. Flächennutzungsplanänderung verfügbar:

  • Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen inkl. dessen Gesundheit (Verkehrs- und Gewerbelärm)
  • Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (Erhöhung des Versiegelungsgrades und Auswirkungen auf die Biotoptypen, auf den Biotopverbund und Wasserabfluss, auf das Landschaftsbild, Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation, Prüfung der relevanten artenschutzrechtlichen Aspekte - Vögel, Amphibien und Fledermäuse - Aussagen zum Landschaftsverbrauch, Gewässer-, Grundwasser- und Klimaschutz)
  • Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter (Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation, Schutz der Gehölze, Schutz des Oberbodens, Anlage standortgerechter Hecken, Pflanzung von Laub- oder Obstbäumen)

Umweltrelevante Gutachten und Konzepte:

  • Niedersächsisches Landschaftsprogramm
  • Landschaftsrahmenplan und Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Ammerland
  • Schalltechnisches Gutachten der itap GmbH vom 04.01.2019
  • Entwässerungskonzept des Ing.-büros Heinzelmann vom 13.03.2019
  • Faustformel zur überschlägigen Bestimmung des Quellverkehrsaufkommens in der morgendlichen Spitzenstunde
  • Nahverkehrsplan 2018-2022

Umweltrelevante Stellungnahmen:

  • Landkreis Ammerland, 19.01.2018 (Ist-Zustand der Einzelbäume, Eingrünung, Schutz vor Straßenverkehrslärm, Landwirtschaft, Trinkwassergewinnung, Wasserschutzgebiet)
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 23.01.2018 (temporäre Beeinträchtigungen durch Lärmemissionen, Entwicklung eines Baumschulbetriebes)
  • OOWV, 22.01.2018 (Sicherheitsabstände zu Versorgungsanlagen, Löschwasserversorgung)
  • EWE WASSER GmbH, 11.01.2018 (Abwasserbeseitigung)
  • Nds. Landesamt für Denkmalpflege, 25.01.2018 (Bodendenkmale, Siedlungsplatz aus der Vorrömischen Eisenzeit/Römischen Kaiserzeit)
  • Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, 22.12.2017 (Kampfmittelbelastung)

Alle umweltbezogenen Informationen können während der Auslegung eingesehen werden.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 I und der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung in Borbeck.

Diese Bekanntmachung erfolgt auch auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede: http://www.wiefelstede.de.

 

Wiefelstede, den 22.03.2019             Pieper, Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: 119. FNP-Änderung Bebauungsplan Nr. 65 I "Wiefelstede-Borbeck, Erweiterung

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