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Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der kombinierten 380-kV-Leitung zwischen dem Umspannwerk Emden (Ost) und dem Umspannwerk Conneforde inkl. der notwendigen Kabelübergangsanlage

09. 09. 2019

Gemeinde Wiefelstede                                                                   Wiefelstede, 06.09.2019

Der Bürgermeister

 

Bekanntmachung

 

Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der kombinierten 380-kV-Leitung (Höchstspannungsfreileitungs- und Erdkabelabschnitte) zwischen dem Umspannwerk Emden (Ost) und dem Umspannwerk Conneforde inklusive der notwendigen Kabelübergangsanlagen sowie dem Rückbau der 220-kV-Leitung Emden/Borssum – Conneforde (Mast 5 – Mast 151)

 

Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 21.08.2019 (Az.: P216-05020-22/EmCo), der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 17.09.2019 bis einschließlich 30.09.2019 bei der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, 26215 Wiefelstede, OG, Zimmer 22 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus. Abweichend kann unter der Rufnummer 04402/965-168 auch außerhalb dieser Zeiten eine Einsichtnahme in die Planunterlagen vereinbart werden.

 

Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt)  im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite https://uvp.niedersachsen.de/startseite eingesehen werden.

Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz/ § 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung).

Eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und den festgestellten Plan ist während dieses Zeitraumes auch bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover, möglich.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, zugestellt. Gegenüber den Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt worden ist, hat die Auslegung keinen Einfluss auf den Lauf der Rechtsbehelfsfrist. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz.

 

Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite www.wiefelstede.de

eingesehen werden.

 

 

                                                    Jörg Pieper

                                                    Bürgermeister

 
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