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Wegeplan zur Ausweisung des Wiefelsteder Kirchweges als Freizeitweg von Wiefelstede nach Mansholt

14. 10. 2019

         Öffentliche Bekanntmachung:

 

Wegeplan zur Ausweisung des Wiefelsteder Kirchweges als Freizeitweg von Wiefelstede nach Mansholt

 

Die Gemeinde Wiefelstede beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Neuenburg in den Mansholter Büschen die Infrastruktur für Wanderer zu verbessern. Zu diesem Zweck soll der Kirchweg über eine Allgemeinverfügung der Gemeinde Wiefelstede als Freizeitweg i. S. der

§§ 37-41 NWaldLG mit der Zweckbestimmung touristischer Wanderweg ausgewiesen werden.

 

Zur Vorbereitung der Bestimmung des Freizeitweges stellt die Gemeinde Wiefelstede einen Wegeplan nach Maßgabe des § 38 NWaldLG auf.

 

Dieser Wegeplan liegt vom 14.10.2019 bis zum 14.11.2019 zu den normalen Öffnungszeiten des Rathauses im FD Straßen, Wege, Plätze, Kirchstraße 10, OG Zimmer 19 öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Einwendungen können bis einschließlich zum 14.11.2019 schriftlich oder zur Niederschriftbei der Gemeinde Wiefelstede erhoben werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4, Satz 5 innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen sind.

 

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