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5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Metjendorfer Landstraße/Ofenerfelder Straße“ und 129. Änderung des Flächennutzungsplanes

12. 12. 2019

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 23.09.2019 die
Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Metjendorfer Landstraße/Ofenerfelder Straße“ und die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes
beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

In der Sitzung am 09.12.2019 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die
oben genannten Bauleitpläne öffentlich auszulegen. Diese
liegen einschließlich der Begründungen in der Zeit vom 20. Dezember 2019 bis einschließlich 30. Januar 2020 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können Einwendungen vorgebracht werden (auch online unter o. g. Internetadresse). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Zur 129. Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 und zur 129. Flächennutzungsplanänderung verfügbar:

  • Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen inkl. dessen Gesundheit (Lärmemissionen)
  • Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen (Ahorn, Haselnuss, Sachalin-Staudenknöterich, Knopfkraut), Boden (Mittlerer Gley-Podsol) Wasser (Grundwasserstand - und neubildung), Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft (stark antropogen) und die biologische Vielfalt
  • Maßnahmen zur Vermeidung zu Verringerung und zum Ausgleich, Prüfung der relevanten artenschutzrechtlichen Aspekte - Vögel und Fledermäuse - Aussagen zum Grundwasser- und Klimaschutz, Trinkwasserschutzgebiet „Alexandersfeld“
  • Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter (archäologische Funde nicht ausgeschlossen)

Umweltrelevante Gutachten und Konzepte:

  • Landschaftsrahmenplan (1995) und Regionales Raumordnungsprogramm (1996) des Landkreises Ammerland
  • Schalltechnische Stellungnahme des Akustikbüro Oldenburg vom 23.04.2019
  • Verträglichkeitsgutachten von Dr. Lademann & Partner vom 09.12.2019

Umweltrelevante Stellungnahmen:

  • Landkreis Ammerland, 04.11.2019 (Kongruenzgebot, Verkehrs- und Gewerbelärm, Definition des Baugrundstücks)
  • Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, 04.11.2019 (Verkaufsfläche, Sortimente, Kongruenzgebot, Berücksichtigung neuer Einzelhandelsstandorte)
  • Handelsverband Nordwest, 04.11.2019 (Obergrenze Verkaufsflächenrahmen)
  • Haaren-Wasseracht, 29.10.2019 (Abfluss der Gewässer)
  • OOWV, 30.10.2019 (Sicherheitsabstände zu Versorgungsleitungen, Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, Löschwasserversorgung)
  • EWE WASSER GmbH, 30.10.2019 (Abwasserbeseitigung, spezielle Entwässerungseinrichtungen)
  • Vodafone Kabel Deutschland GmbH, 11.10.2019 (Telekommunikationsanlagen)
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, 04.11.2019 (Telekommunikationslinien)
  • Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, 30.10.2019 (Kampfmittelbelastung)
  • Stadt Oldenburg, 08.11.2019 (Kongruenzgebot, Zentraler Versorgungsbereich Ofenerdiek)

Alle umweltbezogenen Informationen können während der Auslegung eingesehen werden. Ziel der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 und der 129. Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebes. Diese Bekanntmachung erfolgt auch auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede: http://www.wiefelstede.de.

 

Bild zur Meldung: Änderung B-Plan Nr. 122 und F-Plan Nr. 129

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