Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 A „Wohngebiet ehemalige Tennishalle“

24. 06. 2020

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 09.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 A beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In der o. g. Sitzung hat der Verwaltungsausschuss ferner beschlossen, den o. g. Bauleitplan öffentlich auszulegen. Dieser liegt einschl. Begründung in der Zeit vom 02. Juli 2020 bis einschließlich 17. August 2020 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen abgegeben werden (auch online unter o. g. Internetadresse). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 A im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 A ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung.

Die Gemeinde führt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 A am Donnerstag, den 02. Juli 2020, um 18.00 Uhr, der Mensa der Grundschule Metjendorf (Eingang Auf dem Kamp), 26215 Wiefelstede, eine Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) durch, um die Ziele und Zwecke der o. g. Planungen öffentlich darzulegen.

Diese Bekanntmachung erfolgt auch auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede: http://www.wiefelstede.de.

Geltungsbereich (ohne Maßstab):