Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 A " Wohngebiet ehemalige Tennishalle" - Ortsteil Metjendorf

21. 08. 2020

B e k a n n t m a c h u n g

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 A „Wohngebiet ehemalige Tennishalle“

Aufgrund nicht vollständiger Planunterlagen wird der o. g. Bauleitplan mit den textlichen Festsetzungen zur Klarstellung noch einmal gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt (Wiederholung der öffentlichen Auslegung). Dieser liegt einschl. Begründung in der Zeit vom 21. August 2020 bis einschließlich 01. Oktober 2020 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen abgegeben werden (auch online unter o. g. Internetadresse). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 A im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 A ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung.

Diese Bekanntmachung erfolgt auch auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede: http://www.wiefelstede.de.

 

Bild zur Meldung: Aufstellung BPlan Nr. 33 A