Neubau der A 20 - 1. Bauabschnitt; Ergänzendes Verfahren zur 2. Planänderung, Auslegung Beschluss v. 03.02.2021

15. 02. 2021

Der Planfeststellungsänderungs- und -ergänzungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vom 03.02.2021 zum Planfeststellungsbeschluss vom 16.04.2018
(Az. P231-31027-A20/1.BA), der das o.a. Bauvorhaben betrifft, kann
mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom
18.02.2021 bis einschließlich zum
03.03.2021 auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview unter dem Titel „2.Planänderung
Neubau der A 20-1.BA“ eingesehen werden. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt in
elektronischer Form aufgrund des § 3 Absatz 1
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).
Daneben liegen die Planunterlagen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG
als zusätzliches Informationsangebot bei:
- der Stadt Westerstede (Am Markt 2, 26655 Westerstede, Bauamt,
Nebengebäude B, Zimmer B2-22 (Ansprechpartner: Herr Hots, Tel.
04488/55-422, E-Mail-Adresse )
- der Gemeinde Bad Zwischenahn, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn, Planungs- und Umweltamt, Allgemeine Telefonnummer:
04403/604-0,
- der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, 26215 Wiefelstede, Zimmer 23 (Ansprechpartner: Herr Quathamer, Tel. 04402/965-161, EMail-Adresse ),
- der Gemeinde Rastede, Baumgartenstraße 10, 26180 Rastede, Zimmer 004 (Ansprechpartner: Herr Meinen, Tel. 04402/920-179, E-MailAdresse: ) –
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahmen aus:

montags bis donnerstags

von 8.30 Uhr– 12.30 Uhr und
von 14.00 bis 16.00 Uhr
von 8.30 Uhr– 12.00 Uhr

freitags

 

Abweichend können unter den genannten Rufnummer auch außerhalb dieser Zeiten eine Einsichtnahme in die Planunterlagen vereinbart werden.
Aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2
/ COVID-19) sind die Rathäuser der genannten Kommunen für den
allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Die Einsicht kann für die
Zeit der Schließung nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Sie kann telefonisch unter den jeweiligen genannten Telefonnummer
oder unter den E-Mail-Adressen vereinbart werden. Sollte die Rathäuser während des v.g. Zeitraumes wieder geöffnet werden, liegen
die Unterlagen am genannten Ort während der Dienststunden zur
Einsichtnahme öffentlich aus. Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet.
Darüber hinaus nimmt die NLStBV auch die Belange von Personen in
den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet
haben, um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können. Als zusätzliches Informationsangebot bietet die NLStBV daher im
o.g. Zeitraum gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 PlanSiG den Versand der
Unterlagen auf einem Datenträger an. Wenden Sie sich hierzu bitte
an die NLStBV per Mail an oder
schriftlich an die unten aufgeführte Adresse der NLStBV.
Zudem sind die Planunterlagen auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachen und dort auch über den
Auslegungszeitraum hinaus unter folgender Internetadresse: https://
uvp.niedersachsen.de/startseite über den Pfad „UVP-Kategorien –
Verkehrsanlagen“ ebenfalls zugänglich.
Eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsänderungs- und -ergänzungsbeschluss und den festgestellten Plan ist während des Auslegungszeitraumes auch bei der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger
Chaussee 76 A, 30453 Hannover, möglich.
Der Planfeststellungsänderungs- und -ergänzungsbeschluss wurde
den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3
Verwaltungsverfahrensgesetz.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Verbund veröffentlicht.

Gemeinde Bad Zwischenahn
Der Bürgermeister
Dr. Schilling

Gemeinde Wiefelstede
Der Bürgermeister
Pieper

Stadt Westerstede
Der Bürgermeister
Rösner

Gemeinde Rastede
Der Bürgermeister
Krause