Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung

16. 02. 2021

G E M E I N S A M E B E K A N N T M A C H U N G
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der
380-kV-Leitung Conneforde- Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 1: Umspannwerk (UW) Conneforde – Mast
46, Höhe Kayhauserfeld/Düwelhoopsmoor sowie Rückbau der
bestehenden 220-kV-Leitung von Conneforde Mast 1 bis Mast
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I.

Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger
Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 6
in Verbindung mit (i.V.m.) Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM) beinhaltet
zwei Maßnahmen:
Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a)
und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg
und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig.
Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen
den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der
- Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung
bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in NordSüd-Richtung,
- der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R.
110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und
- dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel_Ost.
Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter
fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a
und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf.
Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone
in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 1.
Für das Neubau- und Rückbauvorhaben im Planfeststellungsabschnitt 1 einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Wiefelstede (Gemarkung Wiefelstede), in der Stadt Westerstede (Gemarkung
Westerstede), in der Gemeinde Bad Zwischenahn (Gemarkung Bad
Zwischenahn) sowie der Stadt Varel (Gemarkung Varel-Land) beansprucht. Die Gemeinde Bockhorn (Gemarkung Bockhorn) und die
Stadt Varel (Gemarkung Varel-Land) sind zudem vom Rückbau der
Bestandsleitung und die Gemeinde Edewecht sowie die Stadt Oldenburg von der Wegenutzung betroffen.
Die Gemeinden Wurster Nordseeküste (Gemarkung Midlum), Beverstedt (Gemarkung Beverstedt) und Bockhorn (Gemarkung Bockhorn)
sowie die Städte Wittmund (Gemarkungen Ardorf und
Burhafe) und Friesoythe (Gemarkung Altenoythe) werden durch au-
ßerhalb des Trassenbereichs liegende Kompensationsflächen beansprucht.
Der Abschnitt 1 beginnt am Umspannwerk in Conneforde und endet
östlich der Ortslage Kayhauserfeld (Stadt Bad Zwischenahn) am Mast
46 und umfasst ca. 21 km. Die in diesem Abschnitt zwischen dem
UW Conneforde und dem Mast 53 östlich der Ortslage Kayhausen
verlaufende 220-kV-Leitung (LH-14-206) wird nach Inbetriebnahme
der 380-kV-Leitung auf einer Länge von ca. 19 km zurückgebaut. Der
genannte Rückbau ist Bestandteil des Planfeststellungsantrages für
den Abschnitt 1. Weitere Inhalte sind die Provisorien für die 220-kVBestandsleitung sowie außerhalb des Trassenbereichs liegende
Kompensationsflächen.
Die Neubauleitung beginnt am Portal des bestehenden Umspannwerkes Conneforde an dessen Südostseite in der Ortslage Conneforde
(Gemeinde Wiefelstede). Die Leitung verläuft in südlicher Richtung in
Orientierung an die bestehende 220-kV-Leitung (LH-14-206) Conneforde-Cloppenburg. Zwischen den neu zu errichtenden Masten 6 und
7 wird die 220-kV-Leitung gekreuzt. Zur Realisierung der Kreuzung
ist die Errichtung eines Leitungsprovisoriums für die 220-kV-Leitung
zwischen den Bestandsmasten 6 und 8 vorgesehen. Die Leitung
verläuft weiter in südlicher Richtung zwischen den Ortslagen Spohle
und Petersfeld hindurch, wo die L820 (Alpenrosenstraße/Petersfelder Straße) gekreuzt wird. Westlich von Spohle wird die bestehende
110-kV-Bahnstromleitung Abzweig Leer – Rastede (Bl.544) zwischen
den Masten 3826 und 3827 gekreuzt. Zur Realisierung der Kreuzung
dieser Leitung ist die Errichtung eines Leitungsprovisoriums für die
Bahnstromleitung vorgesehen.
Im weiteren Verlauf in Richtung Süden kreuzt die Leitung sowohl zwischen den neu zu errichtenden Masten 15 und 16 als auch 16 und
17 die bestehende 220-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg (LH-14-
206) im Bereich des Garnholterdamms. Zur Realisierung der Kreuzung und um die Trasse der 220-kV-Leitung im Bereich Garnholterdamm für die Trassierung der 380-kV Leitung nutzen zu können, ist
die Errichtung eines Leitungsprovisoriums zwischen den Bestandsmasten 16 und 21 für die 220-kV-Leitung vorgesehen.
Zwischen den neu zu errichtenden Masten 18 und 19 wird die Neubauplanung der Bundesautobahn 20 (A20) in der Stadt Westerstede
gekreuzt. Im weiteren Verlauf wird zwischen den neu zu errichtenden
Masten 20 und 21 die 220-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg gekreuzt. Zur Realisierung der Kreuzung ist die Errichtung eines Leitungsprovisoriums zwischen den Bestandsmasten 23 und 25 für die
220-kV-Leitung vorgesehen.
Nordöstlich der Ortslage Gristede (südlich des neu zu errichtenden
Mast 25, Gemeinde Wiefelstede) wird ein größeres zusammenhängendes Waldgebiet gequert. Die 220-kV-Bestandsleitung führt
am Rande der Ortschaft Gristede entlang, die geplante Trasse der
380-kV-Leitung führt (zur Entlastung der Ortschaft) durch den Waldbereich Gristede. Zwischen den Masten 31 und 32 erfolgt eine Kreuzung der 220-kV-Bestandsleitung Conneforde – Cloppenburg. Zur
Realisierung der Kreuzung ist die Errichtung eines Leitungsprovisoriums zwischen den Bestandsmasten 36 und 38 für die 220-kV-Leitung
vorgesehen.
In der Folge wird die Bundesautobahn 28 (A28) zwischen den neu
zu errichtenden Masten 34 und 35 gekreuzt (Gemeinde Bad Zwischenahn). Weiter verläuft die Leitung südlich entlang der A28, knickt
dann nach Süden hin ab und verläuft zwischen den Windenergieanlagen des Windparkes Aschhauser Feld der Enercon GmbH. Zwischen
den neu zu errichtenden Masten 42 und 43 wird die L815 (Haarenstrother Straße) gekreuzt.
Planfeststellungsabschnitt 1 endet am neu zu errichtenden Mast 46
östlich der Ortslage Kayhauserfeld ca. auf Höhe des Moorsees im
Bereich Düwelshooper Moor.
Die vorliegenden Planunterlagen enthalten die folgenden wesentlichen entscheidungserheblichen Angaben und Unterlagen über die
Umweltauswirkungen des Vorhabens:
• Erläuterungsbericht und Anhänge (Allgemeinverständliche Zusammenfassung, Variantenvergleich, Engstellensteckbrief, Grundsätze
Bodenschutz, Kurzbewertung Vollwandmasten, Landesplanerische
Feststellung)
• Übersichtspläne Neu- und Rückbau sowie zur Kompensation, Übersichtsplan zu den Schutzgebieten, Übersichtsplan zum Schutzgut
Mensch,
• Wegenutzungskonzept mit Tabellen und Erläuterung sowie Plänen,
• Mastprinzipzeichnungen
• Lage- und Grunderwerbspläne zum Neu- und Rückbau sowie zur
Kompensation
• Längenprofile zum Neubau
• Regelfundamente
• Bauwerksverzeichnis und Mastlisten zum Neu- und Rückbau
• Immissionsbericht einschließlich Musterberechnungen Donau- und
Tonnenmast sowie Liste der Immissions- und Minimierungsorte,
Herstellerzertifikat
• Umweltstudie (UVP-Bericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan
(LBP)) mit Karten zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen,
Boden, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, Konfliktplan, einschließlich Maßnahmenblättern zum LBP inklusive Karten,
• Kartierberichte und Karten (Biotope, Brutvögel, Gastvögel, Fledermäuse, Haselmäuse, Amphibien, Reptilien, Libellen, Xylobionte),
• Forstfachliches Gutachten,
• Kreuzungsverzeichnis zum Neu- und Rückbau,
• Grunderwerbsverzeichnis zum Neu- und Rückbau sowie zur Kompensation
• Natura 2000 Vorprüfung
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
• Antrag auf Befreiung von Verboten
• Antrag wasserrechtliche Erlaubnisse mit Wasserhaltungskonzept
und Baugrundvoruntersuchung,
• Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
• Bescheid Zielabweichungsverfahren „Gristede“
Zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung beabsichtigt die
Vorhabenträgerin die Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen
Erlaubnis nach §§ 8, 9, 10 und 15 WHG für die temporäre Grundwasserentnahme aus dem Neubau sowie zur Einleitung des geförderten
Grundwassers in verschiedene oberirdische Gewässer (Bäche und
Gräben) und in das Grundwasser durch Wiederversickerung / Verrieselung zu beantragen. Erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse
und Bewilligungen können im Zuge des Planfeststellungsverfahrens
von der Planfeststellungsbehörde gesondert im Einvernehmen mit
der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde erteilt werden. Auf
Grundlage der Baugrundvoruntersuchung ist von der Vorhabenträgerin ein Wasserhaltungskonzept zur Vordimensionierung der
benötigten Wasserhaltung inklusive der Identifikation geeigneter
Einleitstellen erstellt worden. Ebenfalls werden verschiedene Ausführungsmöglichkeiten an den entsprechenden Stellen in den Planfeststellungsunterlagen in Grundzügen dargelegt, um die Möglichkeit der
wasserrechtlichen Konfliktbewältigung im Wege der Planfeststellung
darzustellen. Das Wasserhaltungskonzept ist Bestandteil des Antrages auf Planfeststellung.

II.
(1) Die Planfeststellungsunterlagen können in der Zeit vom
26.02.2021 bis zum 25.03.2021 (einschließlich)
unter dem Titel „380-kV-Ltg CCM Abschnitt 1 UW Conneforde bis
Mast 46“ auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr:
http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
eingesehen werden. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß §
3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in elektronischer
Form.
Daneben liegen die Planunterlagen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG
als zusätzliches Informationsangebot bei den folgenden Kommunen
während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
in der
Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht,
Zimmer 230 (Ansprechpartner: Herr Knorr, Tel. 04405-9162310),
während der Dienststunden von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis
12.30 Uhr und montags, dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr
bis 17.00 Uhr; abweichend kann unter der genannten Rufnummer
auch außerhalb dieser Zeiten eine Einsichtnahme in die Planunterlagen vereinbart werden,
in der
Stadt Westerstede, Am Markt 2, 26655 Westerstede, Nebengebäude B, Zimmer B2-22 (Ansprechpartner: Herr Hots, Tel.
04488/55422) während der Dienststunden montags bis donnerstags
von 8.00 – 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von
8.00 – 12.00 Uhr; abweichend kann unter der genannten Rufnummer
auch außerhalb dieser Zeiten eine Einsichtnahme in die Planunterlagen vereinbart werden,
in der
Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, 26215 Wiefelstede,
Zimmer 23, (Ansprechpartner: Herr Quathamer, Tel. 04402/965-161),
von montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr; abweichend kann unter der genannten Rufnummer auch außerhalb dieser
Zeiten eine Einsichtnahme in die Planunterlagen vereinbart werden.
Aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2
/ COVID-19) sind die Rathäuser der vorgenannten Stadt und der Gemeinden für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Die
Einsicht kann für die Zeit der Schließung nur nach vorheriger Terminabsprache telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden:
Gemeinde Edewecht
Telefon: 04405-9162310 oder unter der E-Mail-Adresse
Stadt Westerstede:
Telefon: 04488 - 55422 oder unter der E-Mail-Adresse
Gemeinde Wiefelstede:
Telefon: 04402/965-161 oder unter der E-Mail-Adresse unter der jeweils oben genannten Telefonnummer erfolgen.
Sollte das Rathaus während des v. g. Zeitraums wieder geöffnet werden, liegen die Unterlagen am genannten Ort während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet.
Die NLStBV nimmt auch die Belange von Personen in den Blick, die
keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, um
Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können. Als
zusätzliches Informationsangebot bietet die NLStBV daher im o.g.
Zeitraum gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 PlanSiG den Versand der Unterlagen
auf einem Datenträger an. Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch
an die NLStBV unter 0511/3034-2921, per Mail an poststelle@nlstbv.
niedersachsen.de oder schriftlich an die unten aufgeführte Adresse
der NLStBV, an die auch Äußerungen zu richten sind.
Zudem sind die Planunterlagen auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachen und dort auch über den
Auslegungszeitraum hinaus unter folgender Internetadresse:
https://
uvp.niedersachsen.de über den Pfad „UVP-Kategorien – Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“ unter dem Titel „380-kV-Ltg
CCM Abschnitt 1 UW Conneforde bis Mast 46“ zugänglich.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann
sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 UmwRG erhalten durch die
öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan
zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten;
sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch
das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt
werden.
Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis

einschließlich zum 26.04.2021, schriftlich oder – nach vorheriger
Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Edewecht,
Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, der Stadt Westerstede, Am Markt
2, 26655 Westerstede, der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 1,
26215 Wiefelstede oder der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen. Maßgeblich ist
jeweils das Datum des Eingangs. Vor dem 26.02.2021 eingehende
Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen
müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 UVPG).
Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte
eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer
Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten
bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) In den Fällen des § 43a Nr. 3 EnWG findet ein Erörterungstermin
nicht statt.
Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die
Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt.
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese
durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 S. 4
VwVfG). In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch
ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Einreichen von Äu-
ßerungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung
entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen
entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).

III.
Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft.
Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein
Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a
Abs. 3 EnWG).
Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen
dem Vorhabenträger und den von ihm Beauftragten zur Verfügung
zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des
Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht
werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.Hinsichtlich der Informationen nach Art.
13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf das bei
Auslegung den Planunterlagen vorangestellte Merkblatt zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren verwiesen. Diesem Merkblatt sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten,
ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte
nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr http://
planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview und auch
auf der Internetseite der Stadt Westerstede www.westerstede.de/
rathauspolitik/aktuell/bekanntmachungen/ , der Gemeinde Wiefelstede www.wiefelstede.de sowie der Gemeinde Edewecht https://edewecht.de/beitraege/bekanntmachungen eingesehen werden.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Verbund veröffentlicht.

Gemeinde Edewecht, 16.02.2021, Bürgermeisterin P. Lausch
Stadt Westerstede, 16.02.2021, Bürgermeister M.Rösner
Gemeinde Wiefelstede, 16.02.2021, Bürgermeister J. Pieper