Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde - Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 2a: Mast 111 Höhe Letherfeld / Beverbruch – UW Garrel_Ost

27. 05. 2021

Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin)
hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines
Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) in Verbindung mit den §§ 5 bis 27 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41
„Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7
Abs. 3 UVPG in Verbindung mit (i.V.m.) Ziffer 19.1.4 der Anlage 1 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Vorhabenträgerin
hat das Entfallen der UVP-Vorprüfung beantragt. Das
Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
sind zweckmäßig. Es wird daher ohne Durchführung
einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar.
Das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM) beinhaltet
zwei Maßnahmen:
Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde
und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a)
und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen
(Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg
und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der
TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist die Übertragungsnetzbetreiberin
Amprion zuständig.
Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz:
380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen
den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk
in Merzen. Der Lückenschluss dient der
- Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung
bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in
Nord-Süd-Richtung,
- der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R.
110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und
- dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1
(BorWin5) am Umspannwerk Garrel_Ost.
Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter
fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin.
Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a
und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf.
Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone
in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens
ist der Abschnitt 2a.
Der Planfeststellungsabschnitt 2a liegt vollständig im Landkreis
Cloppenburg in der Gemeinde Garrel.
Für das Neubaubauvorhaben im Planfeststellungsabschnitt 2a einschließlich
der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
werden Grundstücke in der Gemeinde Wiefelstede (Gemarkung
Wiefelstede), in der Gemeinde Garrel (Gemarkung Garrel),
in der Stadt Friesoythe (Gemarkung Altenoythe), in der Samtgemeinde
Hesel (Gemarkung Neuemoor) und in der Gemeinde Großenkneten
(Gemarkung Großenkneten) benötigt.
Der Freileitungsneubau beinhaltet das Spannfeld der Freileitung
zwischen Mast 111 (Höhe Letherfeld / Beverbruch) und dem Portal
der Kabelübergangsanlage Beverbruch, die Kabelübergangsanlage
selbst und ein 380-kV Erdkabelsystem zwischen der Kabelübergangsanlage
(KÜA) und dem zu errichtenden Umspannwerk Garrel_
Ost und umfasst ca. 4 km. Weiterer Bestandteil ist ein nördlich der
KÜA vorgelagertes Leitungsprovisorium zur temporären Anbindung
der KÜA an die bestehende 220-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg/
Ost (LH14-206). Weitere Inhalte sind die außerhalb des Trassenbereiches
liegenden Kompensationsflächen.
Die Neubauleitung beginnt am Mast 111, Höhe Letherfeld / Beverbruch,
läuft östlich zu den beiden Bestandsleitungen (220-kV und
110-kV) parallel in südlicher Richtung und endet am Portal der neu
geplanten KÜA Beverbruch. Der Freileitungsabschnitt ist ca. 300 m
lang. Ein nördlich dem KÜA Portal vorgelagertes Leitungsprovisorium
soll die Kabelübergangsanlage an die bestehende 220-kV Bestandsleitung
temporär anbinden. Dieses Provisorium unterquert dabei die
bestehende 110-kV-Bestandsleitung.
Das 380-kV-Erdkabel selbst verläuft ab der Kabelübergangsanlage
zunächst in südliche Richtung, knickt in Richtung Westen ab und
kreuzt den Beverbrucher Damm. Westlich des Beverbrucher Damms
verläuft das Kabel in südsüdwestliche Richtung, knickt wieder nach
Westen ab und kreuzt die Südstraße und den Feldweg. Westlich des
Feldwegs verläuft das Kabel weiter in südliche Richtung, kreuzt die
L871 (Beverbrucher Straße) und die Vehne und bindet hinter dieser
Kreuzung am Kabelendverschluss des UW Garrel_Ost an. Die Länge
des Erdkabelabschnitts beträgt ca. 3,6 km.
Mit dem Ersatzneubau ist der Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung
verbunden. Der Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung ist allerdings
nicht Bestandteil dieses Planfeststellungsantrags, sondern erfolgt im
Rahmen des Planfeststellungsantrages für den Planfeststellungsabschnitt
2.
Die Abschnittsbildung erfolgte auf Grundlage des im Vergleich zu
den anderen geplanten Abschnitten zeitlich vorgelagerten Planungsstandes.
Dieser ergibt sich aus der notwendig gewordenen Durchführung
eines Zielabweichungsverfahrens in Abschnitt 2 – Bereich
zwischen Kayhauserfeld und dem Küstenkanal. Im o. g. Bereich war
im Rahmen des Raumordnungsverfahrens ein Erdkabelabschnitt vorgesehen,
welcher sich auf Grundlage der durchgeführten Baugrundvoruntersuchungen
sowie weiterer durchgeführter Untersuchungen
(Wärmeberechnungen und Ausführungsplanungen) als nicht realisierbar
herausstellte. Durch die folgenden Anpassungen resultierten
die entsprechenden terminlichen Verzögerungen.
Da am Umspannwerk Garrel_Ost der Anschluss des Offshore-Projektes
BorWin5 erfolgt und sich aufgrund der skizzierten Verzögerungen
des Planfeststellungsabschnittes die Inbetriebnahme des
Gesamtprojektes CCM einige Monate hinter die Inbetriebnahme des
Offshore-Projektes verzögert, wird der Freileitungs-/Erdkabelabschnitt
zwischen Beverbruch und dem UW Garrel_Ost als separater
Abschnitt – Planfeststellungsabschnitt 2a – beantragt. Das für den
Bau des UW-Garrel_Ost benötigte Grundstück wurde von TenneT
bereits per notariell beglaubigten Kaufvertrag eigentumsrechtlich gesichert.
Durch den Flächenerwerb steht der geografische Fixpunkt
für das Ende der Höchstspannungsleitung LH 14-324 fest und somit
auch der Endpunkt des Planfeststellungsabschnittes 2a.
Der Erdkabelabschnitt kann zusammen mit dem nördlich anschließenden
Freileitungsspannfeld übergangsweise an die direkt parallel
laufende 220-kV-Leitung mittels eines Leitungsprovisoriums angebunden
werden, sodass es zu keinen Verzögerungen in der Inbetriebnahme
des Offshore-Projektes BorWin5 und in der Folge zu
keinen zusätzlichen Redispatchkosten kommt. Die Planungen dieses
Abschnittes sind ebenfalls weiter fortgeschritten als diejenigen des
Abschnittes 2.
Die vorliegenden Planunterlagen enthalten die folgenden wesentlichen
entscheidungserheblichen Angaben und Unterlagen über die
Umweltauswirkungen des Vorhabens:
• Erläuterungsbericht und Anhänge (Allgemeinverständliche Zusammenfassung,
Grundsätze Bodenschutz, Kurzbewertung
Vollwandmasten, Landesplanerische Feststellung)
• Übersichtspläne Neubau sowie zur Kompensation, Übersichtsplan
zu den Schutzgebieten, Übersichtsplan zum Schutzgut
Mensch, Übersichtsplan Wegenutzung
• Mastprinzipzeichnungen
• Lage- und Grunderwerbspläne zum Neubau sowie zur Kompensation
• Längenprofile zum Neubau
• Regelfundamente, Regelgrabenprofil
• Bauwerksverzeichnis und Mastlisten zum Neubau
• Immissionsbericht mit Übersichtsplänen, einschließlich Musterberechnungen
Donaumast und Erdkabel sowie Liste der Immissions-
und Minimierungsorte, Herstellerzertifikat, Berechnungen
Wärme und Magnetfelder
• Umweltstudie (UVP-Bericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan
(LBP)) mit Karten zu den Schutzgütern Mensch, Tiere,
Pflanzen, Boden, Landschaft, Konfliktplan, einschließlich Maßnahmenblättern
zum LBP inklusive Karten,
• Kartierberichte und Karten (Biotope, Brutvögel, Gastvögel, Fledermäuse,
Libellen),
• Kreuzungsverzeichnis zum Neubau,
• Grunderwerbsverzeichnis zum Neubau sowie zur Kompensation
• Natura 2000 Verträglichkeitsstudie mit Karten
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
• Antrag auf Befreiung von Verboten
• Wasserhaltungskonzept und Baugrundvoruntersuchung,
• Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung beabsichtigt die
Vorhabenträgerin die Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis
nach §§ 8, 9, 10 und 15 WHG für die temporäre Grundwasserentnahme
aus dem Neubau sowie zur Einleitung des geförderten
Grundwassers in verschiedene oberirdische Gewässer (Bäche und
Gräben) und in das Grundwasser durch Wiederversickerung / Verrieselung
zu beantragen. Erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse
und Bewilligungen können im Zuge des Planfeststellungsverfahrens
von der Planfeststellungsbehörde gesondert im Einvernehmen mit
der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde erteilt werden. Auf
Grundlage der Baugrundvoruntersuchung ist von der Vorhabenträgerin
ein Wasserhaltungskonzept zur Vordimensionierung der
benötigten Wasserhaltung inklusive der Identifikation geeigneter
Einleitstellen erstellt worden. Ebenfalls werden verschiedene Ausführungsmöglichkeiten
an den entsprechenden Stellen in den Planfeststellungsunterlagen
in Grundzügen dargelegt, um die Möglichkeit der
wasserrechtlichen Konfliktbewältigung im Wege der Planfeststellung
darzustellen. Das Wasserhaltungskonzept ist Bestandteil des Antrages
auf Planfeststellung.
II.
(1) Die Planfeststellungsunterlagen können in der Zeit vom
03.06.2021 bis zum 02.07.2021 (einschließlich)
unter dem Titel „380-kV-Ltg CCM PFA 2a Mast 111 bis UW Garrel_
Ost“ auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr:
http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
eingesehen werden. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß §
3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in elektronischer
Form.
Daneben liegen die Planunterlagen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG
als zusätzliches Informationsangebot bei der Gemeinde Wiefelstede,
Kirchstraße 10, 26215 Wiefelstede, Zimmer 23, (Ansprechpartner:
Herr Quathamer, Tel. 04402/965-161) während der Dienststunden
(montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr; abweichend
kann unter der genannten Rufnummer auch außerhalb dieser
Zeiten eine Einsichtnahme in die Planunterlagen vereinbart werden)
zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
Aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARSCoV-
2 / COVID-19) ist das Rathaus der Gemeinde Wiefelstede
für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Die Einsicht
kann für die Zeit der Schließung nur nach vorheriger Terminabsprache
erfolgen. Sie kann telefonisch unter der Nummer
04402/965-161 oder unter der E-Mail-Adresse bauverwaltung@
wiefelstede.de vereinbart werden. Sollte das Rathaus während
des v. g. Zeitraums wieder geöffnet werden, liegen die Unterlagen
am genannten Ort während der Dienststunden zur Einsichtnahme
öffentlich aus.
Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet.
Die NLStBV nimmt auch die Belange von Personen in den Blick, die
keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, um
Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können. Als
zusätzliches Informationsangebot bietet die NLStBV daher im o.g.
Zeitraum gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 PlanSiG den Versand der Unterlagen
auf einem Datenträger an. Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch
an die NLStBV unter 0511/3034-2921, per Mail an oder schriftlich an die unten aufgeführte Adresse
der NLStBV, an die auch Äußerungen zu richten sind.
Zudem sind die Planunterlagen auch auf der Internetseite des zentralen
UVP-Portals des Landes Niedersachen und dort auch über den
Auslegungszeitraum hinaus unter folgender Internetadresse: https://
uvp.niedersachsen.de über den Pfad „UVP-Kategorien – Leitungsanlagen
und vergleichbare Anlagen“ unter dem Titel „380-kV-Ltg
CCM PFA 2a Mast 111 bis UW Garrel_Ost“ zugänglich.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann
sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten
Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Anerkannte Vereinigungen nach § 3 UmwRG erhalten durch die
öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan
zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten;
sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch
das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt
werden.
Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis
einschließlich zum 02.08.2021, schriftlich oder – nach vorheriger
Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Gemeinde Wiefelstede,
Kirchstraße 10, 26215 Wiefelstede oder der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 „Planfeststellung“,
Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.
Maßgeblich ist jeweils das Datum des Eingangs. Vor dem 03.06.2021
eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen.
Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine EMail
erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht.
Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren
alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 UVPG).
Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten
unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte
eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer
Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner
mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben.
Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner
als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten
bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter
kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese
Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.
(2) In den Fällen des § 43a Nr. 3 EnWG findet ein Erörterungstermin
nicht statt.
Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser mindestens eine Woche
vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen,
die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben
die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt.
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können
diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs.
6 S. 4 VwVfG). In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten
auch ohne ihn verhandelt werden.
(3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Einreichen von Äußerungen,
Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung
entstehende Kosten werden nicht erstattet.
(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen
entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde).
Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss)
an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen
vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).
III.
Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre
nach § 44a EnWG in Kraft.
Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein
Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a
Abs. 3 EnWG).
Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen
der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung
zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des
Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht
werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens
nicht erforderlich sind.
Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) wird auf das bei Auslegung den Planunterlagen
vorangestellte Merkblatt zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren
verwiesen. Diesem Merkblatt sind die Zwecke
der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie
Informationen über die Betroffenenrechte nach der DS-GVO im
Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview und
auch auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede www.wiefelstede.de eingesehen werden.
Wiefelstede, den 27.05.2021 Pieper, Bürgermeister