Beschlüsse im Umlaufverfahren
Umlaufverfahren für eine Sitzung des Finanzausschusses
Gemäß § 182 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann der Rat der Gemeinde Wiefelstede auf Vorschlag des Bürgermeisters über bestimmte Angelegenheiten im Umlaufverfahren entscheiden, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder des Rates damit einverstanden erklärt haben. Dies gilt für Sitzungen des Hauptausschusses und der Ausschüsse entsprechend.
Da für die ursprünglich am 01.06.2021 vorgesehene Sitzung des Finanzausschusses nur der nachfolgende Tagesordnungspunkt vorlag, wurde aufgrund der Infektionslage auf eine Sitzung des Finanzausschusses in Präsenzform verzichtet. Der u. g. Tagesordnungspunkt wurde daher im Umlaufverfahren beschlossen.
Anwesenheit:
Ausschussvorsitzender
Dirk Schröder SPD
Ausschussmitglied
Timo Broziat SPD
Ralf Geerdes SPD
Dennis Rohde SPD Keine Teilnahme am Umlaufverfahren
Bernd Kossendey CDU
Sonja Niemeier CDU
Kirsten Schnörwangen CDU
Siegfried Scholz CDU
Jens-Gert Müller-Saathoff B 90/Grüne
Enno Kruse UWG
Hartmut Bruns FDP
1.) Einverständnis zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren gem. § 182 Abs. 2 S. 1 Nr.
1 NKomVG
Das Einverständnis für die Beschlussfassung im Umlaufverfahren gem. § 182 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NKomVG für den vorstehend genannten Tagesordnungspunkt wurde einstimmig erteilt.
2.) Antrag der SPD-Fraktion vom 25.02.2021 auf Erhöhung der durchschnittlichen regel- mäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Gleichstellungsbeauftragten von 5,0 auf 7,5 Stunden
Vorlage: B/1751/2021
Der nachfolgende Beschlussvorschlag wurde einstimmig beschlossen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Gleichstellungsbeauftragten ab dem 01.01.2022 von 5,0 auf 7,5 Stunden zu erhöhen. Entsprechende Finanzmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2022 bereitzustellen und der Stellenplan ist dahingehend anzupassen.