Beschlüsse im Umlaufverfahren

11. 06. 2021

Umlaufverfahren für eine Sitzung des Finanzausschusses

Gemäß § 182 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) kann der Rat der Gemeinde Wiefelstede auf Vorschlag des Bürgermeisters über bestimmte Angelegenheiten im Umlaufverfahren entscheiden, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder des Rates damit einverstanden erklärt haben. Dies gilt für Sitzungen des Hauptausschusses und der Ausschüsse entsprechend.

 

Da für die ursprünglich am 01.06.2021 vorgesehene Sitzung des Finanzausschusses nur der nachfolgende Tagesordnungspunkt vorlag, wurde aufgrund der Infektionslage auf eine Sitzung des Finanzausschusses in Präsenzform verzichtet. Der u. g. Tagesordnungspunkt wurde daher im Umlaufverfahren beschlossen.

Anwesenheit:

     Ausschussvorsitzender

Dirk Schröder                              SPD

Ausschussmitglied

Timo Broziat                                SPD

Ralf Geerdes                                SPD

Dennis Rohde                              SPD                Keine Teilnahme am Umlaufverfahren

Bernd Kossendey                        CDU

Sonja Niemeier                             CDU

Kirsten Schnörwangen                 CDU

Siegfried Scholz                           CDU

Jens-Gert Müller-Saathoff            B 90/Grüne

Enno Kruse                                   UWG

Hartmut Bruns                               FDP

 

1.) Einverständnis zur Beschlussfassung im Umlaufverfahren gem. § 182 Abs. 2 S. 1 Nr.

1 NKomVG

Das Einverständnis für die Beschlussfassung im Umlaufverfahren gem. § 182 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 NKomVG für den vorstehend genannten Tagesordnungspunkt wurde einstimmig erteilt.

 

2.) Antrag der SPD-Fraktion vom 25.02.2021 auf Erhöhung der durchschnittlichen regel- mäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Gleichstellungsbeauftragten von 5,0 auf 7,5 Stunden

Vorlage: B/1751/2021

Der nachfolgende Beschlussvorschlag wurde einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Gleichstellungsbeauftragten ab dem 01.01.2022 von 5,0 auf 7,5 Stunden zu erhöhen. Entsprechende Finanzmittel sind ab dem Haushaltsjahr 2022 bereitzustellen und der Stellenplan ist dahingehend anzupassen.