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Entsorgung von öffentlichem Laub

07. 10. 2021

Entsorgung von öffentlichem Laub

 

Auf dem Recyclinghof der Gemeinde Wiefelstede, Stahlstraße 28, 26215 Wiefelstede, wird gemäß der kreiseinheitlichen Regelung in der Zeit vom 01.10.2021 bis Ende Februar 2022 wieder ein Container für das Laub von öffentlichen Straßenbäumen bereitstehen. In diesem Zeitraum ist es den Bürgern gestattet, das Laub von öffentlichen Bäumen dort kostenfrei abzugeben.

 

Zudem kann auch Laub von privaten Bäumen abgegeben werden, jedoch ist dieses gebührenpflichtig. Gemäß der aktuellen Gebührensatzung 2021 des Landkreises Ammerland sind für Mengen bis zu 0,25 Kubikmeter pauschal 3,00 €, für Mengen bis zu 0,5 Kubikmeter pauschal 6,00 €, ansonsten je angefangenen Kubikmeter 12,00 € zu zahlen.

 

Die Anlieferung von Ast- und Strauchwerk aus Privathaushalten bis zu 5,0 Kubikmeter ist gebührenfrei.

 

Der Recyclinghof auf dem Bauhofgelände in der Stahlstraße in Wiefelstede ist für die Annahme von öffentlichem Laub und Strauchwerk freitags von 14.00 – 18.00 Uhr und samstags von 8.00 – 12.00 Uhr geöffnet.

 

Während des Zeitraumes von Oktober und Februar wird wie auch in den Vorjahren zusätzlich einmal im Monat ein Laubcontainer für die Entsorgung von öffentlichem Laub im Bereich Metjendorf bereitstehen. Wegen des Wochenmarktes auf dem Marktplatz in Metjendorf wird in diesem Jahr ein Container auf dem Betriebsgelände der Firma H. Harms GmbH & Co. KG, Ofenerfelder Str. 4, 26215 Wiefelstede (vor der Halle) mit Aufsicht des Bauhofes an den folgenden Terminen bereitstehen:

 

Samstag, den 23.10.2021

Samstag, den 20.11.2021              jeweils in der Zeit von 9.00 – 13.00 Uhr

Samstag, den 11.12.2021

 

Eventuelle Zusatztermine für Januar und Februar 2022 werden rechtzeitig in Presse bekannt gegeben.

 

Rechtlich ist die Laubbeseitigung über die Verpflichtung der Bürger zur Straßenreinigung entsprechend der Regelungen der Straßenreinigungs-verordnung und der -satzung der Gemeinde wie im Folgenden aufgeführt geregelt:

 

Die Anlieger in den Gebieten, in denen eine maschinelle Straßenreinigung stattfindet, sind zuständig für die Reinigung der Rad- und Gehwege. Dieses gilt auch für die Randstreifen der verkehrsberuhigten Bereiche. Für die Fahrbahn ist die Gemeinde zuständig.

 

In den Gebieten, in den keine maschinelle Straßenreinigung stattfindet, sind die Anlieger neben der Reinigung der Rad- und Gehwege auch für die Parkspuren sowie für die Reinigung der Fahrbahnen bis zur Mitte zuständig.

 

Die Reinigungspflicht umfasst neben der Beseitigung von Schmutz, Papier, Unrat, wildwachsenden Pflanzen, Schnee, Glätte und Eis auch die Beseitigung von Laub!

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Laubbeseitigung unabhängig davon gilt, ob das Laub von öffentlichen oder privaten Bäumen stammt.

 

Die entsprechenden Satzungen können auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede (www.wiefelstede.de) eingesehen werden.

 
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