2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Wohngebiet Wiefelstede – Hörne, Kuhhornsweg“ – mit örtlichen Bauvorschriften

12. 11. 2021

Bekanntmachung
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Wohngebiet Wiefelstede
– Hörne, Kuhhornsweg“ – mit örtlichen Bauvorschriften


Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 03.05.2021 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In der o.g. Sitzung hat der Verwaltungsausschuss ferner beschlossen, den o.g. Bauleitplan öffentlich auszulegen. Dieser liegt einschl. Begründung in der Zeit vom 24. November 2021 bis einschl. 28. Dezember 2021
im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de,
Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“)
eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen abgegeben werden (auch online unter o.g. Internetadresse). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei
der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB abgesehen wird.
Ziel der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 ist der Erhalt der Strukturen im Baugebiet und die Steuerung der Ausnutzung durch Festsetzung der Gebäudekubatur (Höhenentwicklung und Gebäudelängen).
 

Geltungsbereich siehe unter weitere Informationen.

Geltungsbereich (ohne Maßstab):