Bauleitplanung der Gemeinde Wiefelstede

14. 12. 2021

Bauleitplanung der Gemeinde Wiefelstede

 

Der Landkreis Ammerland hat die vom Rat der Gemeinde Wiefelstede am 19.07.2021 beschlossene 123. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 10.11.2021
(63-Wi-123. Fpl.Ä./2020) genehmigt.

Ferner hat der Rat der Gemeinde Wiefelstede in seiner Sitzung am 19.07.2021 den Bebauungsplanes Nr. 147 „Wiefelstede, Grote Placken“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 10 und 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NKomVG als Satzung nebst Begründung beschlossen.

Die Bauleitpläne einschließlich Begründungen können im Rathaus II der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, während der Dienststunden von jeder Person eingesehen werden. Jede Person kann über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft verlangen.

Bezugnehmend auf die Vorschriften des § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und der Satzung dann unbeachtlich wird, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Wiefelstede unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit dieser Bekanntmachung werden die o. g. Bauleitpläne der Gemeinde Wiefelstede rechtsverbindlich.

 

Geltungsbereiche:

 

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