Startseite     Impressum     Datenschutz
normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
 
 
Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 I „Allg. Wohngebiet in Nuttel, Ammerskamp-Erweiterung“ - mit örtlichen Bauvorschriften und 132. Änderung des Flächennutzungsplans

03. 01. 2022

Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 I „Allg. Wohngebiet in Nuttel, Ammerskamp-Erweiterung“ - mit örtlichen Bauvorschriften und 132. Änderung des  Flächennutzungsplans
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 14.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 I „Allg. Wohngebiet in Nuttel, Ammerskamp-Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften und die 132. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
In der Sitzung am 14.06.2021 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die oben genannten Bauleitpläne öffentlich auszulegen. Diese liegen einschließlich der Begründungen in der Zeit vom 11.01.2022 bis einschließlich 11.02.2022 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter
www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rundums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.

 

Während der Auslegungszeit können Einwendungen vorgebracht werden (auch online unter o. g. Internetadresse). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

 

Zur 132. Flächennutzungsplanänderung wird darauf hingewiesen,
dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zum Bebauungsplan Nr. 91 I und zur 132. Flächennutzungsplanänderung verfügbar:
• Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen inkl. dessen
Gesundheit (Lärmemissionen, Maßnahmen zum Schallschutz, Sichtschutzpflanzung zur Nachbarschaft)
• Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (Flächenversiegelung, Verlust der Bodenfunktionen und Auswirkungen auf die Biotoptypen, auf den Biotopverbund, auf das Landschaftsbild und auf das Natura-2000-Gebiet „Mansholter Holz, Schippstroth“, Landschaftsbestandteil „Bokelerburg“, FFH-Gebiet „Mansholter Holz und Schippstroth an der Nutteler und Bokeler Bäke“, Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation, Umwandlung Wald, Prüfung der relevanten artenschutzrechtlichen Aspekte - Vögel und Fledermäuse - Aussagen zum Grundwasser und Klimaschutz, Trinkwasserschutzgebiet „Nethen“ (Schutzzone III
b), Leda-Jümme Lockergestein 
• Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter Umweltrelevante Gutachten und Konzepte:
• Landschaftsrahmenplan und Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Ammerland
• Schalltechnischer Bericht, 10.05.2021
• Entwässerungskonzept, 23.02.2021
Umweltrelevante Stellungnahmen:
• Landkreis Ammerland, 31.03.2021 (Verkehrsimmissionen, Lärmimmissionen, Geruchsimmissionen, Vorgaben für Waldfläche)
• Nds. Landesamt für Denkmalpflege, 29.03.2021 (Meldepflicht von Bodenfunden)
• Ammerländer Wasseracht, 31.03.2021 (Oberflächenentwässerung)
• Landwirtschaftskammer Bezirksstelle Ol-Nord, 22.03.2021 (Geruchsimmissionen)
• OOWV, 01.04.2021 (Löschwasserversorgung, Lage der Versorgungsleitungen)
• Nds. Landesforsten, Forstamt Neuenburg, (Waldumwandlung)

 

Alle umweltbezogenen Informationen können während der Auslegung eingesehen werden.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 I und der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Baugebietes zur Sicherung der Eigenentwicklung.

Geltungsbereiche:
Wiefelstede,

 

Bild zur Meldung: B-Plan Nr. 91 I

Online-Rathaus
 

Hier können Sie die online verfügbaren Dienstleistungen suchen und durchführen. 

 

Link zum Online-Rathaus

 
Informationen
 

Erarbeitung Klimaschutzkonzept

Klimaschutz

 

Abfuhrkalender 2024

Zum Abfuhrkalender des Abfallwirtschaftsbetriebs

 

ÖPNV

Weitere Informationen

 

Schadensmelder

Hier gelangen Sie zur Schadensmeldung