Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 76 II „Ammerlandstraße“ - mit örtlichen Bauvorschriften

14. 01. 2022

B e k a n n t m a c h u n g

 

Bebauungsplan Nr. 76 II „Ammerlandstraße“ - mit örtlichen Bauvorschriften

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 11.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 II mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. In der o. g. Sitzung hat der Verwaltungsausschuss ferner beschlossen, den o. g. Bauleitplan öffentlich auszulegen. Dieser liegt einschl. Begründung in der Zeit vom 25. Januar 2022 bis einschließlich 25. Februar 2022 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen abgegeben werden (auch online unter o. g. Internetadresse). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 II im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 II ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Schaffung von Wohnraum (Nachverdichtung im Siedlungsbereich).

 

Geltungsbereich (ohne Maßstab):

 

Bild zur Meldung: B-Plan 76 II