Teilflächennutzungsplan: „Windenergie Wiefelstede“

16. 03. 2023

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 11.10.2021 dieAufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie Wiefelstede“ beschlossen. Dieser Beschlusswurde am 03.12.2021 öffentlich bekannt gemacht.

 

In der Sitzung am 25.04.2022 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschlossen, für den Teilflächennutzungsplan „Windenergie Wiefelstede“ die frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
 

Eine Bürgerversammlung hat daher am 14.12.2022 in der Mensa der Oberschule stattgefunden. Hierzu wurde mit Amtlicher Bekanntmachung vom 07.12.2022 eingeladen.

 

Um die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen, wird nun der Vorentwurf des Teilflächennutzungsplan „Windenergie Wiefelstede“, einschl. Begründung und Standortkonzept, in der Zeit vom 17.03.bis einschließlich 18.04.2023 im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 10, Zimmer 23, 26215 Wiefelstede, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Planungsunterlagen können ebenfalls online unter www.wiefelstede.de, Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Umwelt / Rund ums Bauen / aktuelle Bauleitplanung“ (hier unter „Planfälle“) eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit können Anregungen vorgebracht werden (auch online unter o. g. Internetadresse).

 

Ziel der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist die Ausweisung von Vorrangflächen für die Nutzung von Windenergie und somit für die Errichtung von Windenergieanlagen. Der sachliche Teilflächennutzungsplan soll eine Steuerungswirkung gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entfalten. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet.

 

Wiefelstede, den 09.03.2023
Pieper
Bürgermeister

 

 

Bild zur Meldung: Windenergie