Entsorgung von öffentlichem Laub - Pressemitteilung 47/2023
Der Bürgermeister |
Die Gemeindeverwaltung informiert: 47/2023
27.09.2023
Entsorgung von öffentlichem Laub
Auch in diesem Jahr wird auf den Recyclinghöfen in den Gemeinden des Landkreises Ammerland und auf der Zentraldeponie Mansie gebührenfrei Laub von öffentlichen Bäumen angenommen werden. Dieses jährlich wiederkehrende Angebot in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ammerland soll die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden entlasten, die Grundstücke an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen mit Baumbestand besitzen und deshalb größere Laubmengen auf Ihren Grundstücken zu beseitigen haben.
Bürgerinnen und Bürger können diese Möglichkeit der Entsorgung vom 01. Oktober 2023 bis 31. März 2024 nutzen.
Dieses Angebot der gebührenfreien Abgabe gilt wie auch im Vorjahr nicht nur – wie in der Vergangenheit – bis Ende Februar, sondern aufgrund der Bedarfsermittlung des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Ammerland bis Ende März.
In der Gemeinde Wiefelstede wird wie auch in den Vorjahren in dem o. a. Zeitraum ein Container für die Laubannahme auf dem Recyclinghof, Stahlstraße 28, 26215 Wiefelstede, bereitstehen. Den Bürgerinnen und Bürgern ist es gestattet, das Laub von öffentlichen Bäumen dort kostenfrei abzugeben.
Zudem kann auch Laub von privaten Bäumen abgegeben werden, jedoch ist dieses gebührenpflichtig. Gemäß der aktuellen Gebührensatzung 2023 des Landkreises Ammerland sind für Mengen bis zu 0,25 Kubikmeter pauschal 4,00 €, für Mengen bis zu 0,5 Kubikmeter pauschal 8,00 €, ansonsten je Kubikmeter 16,00 € zu zahlen.
Die Anlieferung von Ast- und Strauchwerk aus Privathaushalten bis zu 5,0 Kubikmeter ist gebührenfrei.
Der Recyclinghof auf dem Bauhofgelände in der Stahlstraße in Wiefelstede ist für die Annahme von Laub und Strauchwerk freitags von 14.00 – 18.00 Uhr und samstags von 8.00 – 12.00 Uhr geöffnet.
Während des Zeitraumes von Oktober bis Dezember 2023 wird auch wieder zusätzlich einmal im Monat ein Laubcontainer für die Entsorgung von öffentlichem Laub im Bereich Metjendorf bereitstehen und zwar wie auch schon in den beiden letzten Jahren auf dem Betriebsgelände der Firma H. Harms GmbH & Co. KG, Ofenerfelder Str. 4, 26215 Wiefelstede (vor der Halle) mit Aufsicht des Bauhofes an den folgenden Terminen:
Samstag, den 21.10.2023
Samstag, den 18.11.2023 jeweils in der Zeit von 9.00 – 13.00 Uhr
Samstag, den 09.12.2023
Rechtlich ist die Laubbeseitigung über die Verpflichtung der Bürger zur Straßenreinigung entsprechend der Regelungen der Straßen-reinigungsverordnung und der -satzung der Gemeinde Wiefelstede wie im Folgenden aufgeführt geregelt:
Die Anlieger in den Gebieten, in denen eine maschinelle Straßenreinigung stattfindet, sind zuständig für die Reinigung der Geh- und Radwege und der Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen. Für die Reinigung der Fahrbahnen, Parkspuren und Entwässerungsrinnen ist die Gemeinde zuständig.
In den Gebieten, in denen keine maschinelle Straßenreinigung stattfindet, sind die Anlieger für die Reinigung der Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte zuständig.
Die Reinigungspflicht umfasst neben der Beseitigung von Schmutz, Papier, Unrat, wildwachsenden Pflanzen, Schnee, Glätte und Eis auch die Beseitigung durch Laub!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Laubbeseitigung unabhängig davon gilt, ob das Laub von öffentlichen oder privaten Bäumen stammt.
Die entsprechenden Satzungen können auf der Internetseite der Gemeinde Wiefelstede (www.wiefelstede.de) eingesehen werden.
Für eine Berichterstattung wäre Ihnen die Gemeinde Wiefelstede sehr dankbar.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachdienst Straßen, Wege, Plätze, Tel. 04402/965-162 od. 167, gerne zur Verfügung