Wohnen in der Gemeinde Wiefelstede (Richtlinie Vergabe von Bauplätzen)

 

Die Gemeinde Wiefelstede liegt in der reizvollen Parklandschaft Ammerland im Norden Niedersachsens und hat sich zu einem sehr beliebten Wohnort entwickelt. Seit Jahren wird von Rat und Verwaltung eine gute und gesunde Wohnbauentwicklung gefördert. So können in den einzelnen Gemeindeteilen voll erschlossene Baugrundstücke zu moderaten Kaufpreisen angeboten werden. 

 

Der südliche Teil der Gemeinde Wiefelstede grenzt unmittelbar an die Stadt Oldenburg, der nördliche Teil der Gemeinde befindet sich nur wenige Kilometer vom Jadebusen entfernt.


Verkehrlich eingebettet zwischen den Autobahnen A 28 im Westen (Anschlussstelle Zwischenahner Meer) und der A 29 (Anschlussstelle Rastede) wird berufliche Mobilität und gleichzeitig viel Raum für gesundes und erholsames Wohnen geboten.

In den Hauptorten Wiefelstede (Sitz der Gemeindeverwaltung) und Metjendorf mit je. rd. 5.000 Einwohnern sind alle erforderlichen kulturellen, sportlichen, schulischen und sozialen Einrichtungen, sowie vielfältige Einkaufsmöglichkeiten vorhanden.In diesen Orten werden auch regelmäßig Wohnbauplätze zum Kauf von der Gemeinde zu günstigen Konditionen angeboten.

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat im Juli 2022 eine neue Richtlinie für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen in Neubaugebieten beschlossen. Mit dieser Richtlinie sollen sowohl familienpolitische Ziele verfolgt, gleichzeitig aber auch die veränderten Anforderungen und Wünsche im Hinblick auf das Wohnen im Alter berücksichtigt werden. Die aktuelle Richtlinie können Sie unter Ortsrecht - Richtlinien - Richtlinien der Gemeinde Wiefelstede über die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen in Neubaugebieten - unter dem nachfolgenden Link als PDF-Dokument einsehen

 

<< Richtlinien der Gemeinde Wiefelstede über die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen in Neubaugebieten>>

  
Wir bitten um Verständnis, dass die Gemeinde Wiefelstede keine Bewerberlisten führt. Interessenten können sich, sobald ein neues Baugebiet zur Vermarktung ausgeschrieben ist, auf dieses bewerben.

 

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben sollten, erhalten Sie nachstehend umfangreiche Informationen zu den einzelnen Baugebieten und dem jeweiligen Bewerbungsverfahren.

 

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Bebauungsplangebiet Nr. 91 I „Allgemeines Wohngebiet in Nuttel, Ammerskamp - Erweiterung“

 

Wichtiger Hinweis:
Bewerben können sich nur Personen, die in den Bauernschaften Wemkendorf und Nuttel wohnen oder gewohnt haben!

Dieser Vorbehalt gilt für 3 Jahre.
 

 

Der Ortsteil Nuttel liegt verkehrsgünstig gelegen an der L 826 („Rasteder Straße“) zwischen den Ortschaften Wiefelstede und Rastede in der Nähe der A 29. Eine Übersichtskarte zur Lage des Baugebietes finden Sie nachfolgend:

 

<< Übersichtskarte >>

 

Hier entsteht in landschaftlich reizvolle Umgebung ein Wohngebiet mit insgesamt 9 Wohnbaugrundstücken für den Bau von Einfamilien- und Doppelhäusern. 4 Baugrundstücke werden von der Gemeinde vermarktet.

 

Die Gemeinde Wiefelstede hat für das Wohngebiet den Bebauungsplan Nr. 91 I „Allgemeines Wohngebiet in Nuttel, Ammerskamp - Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt. Den rechtskräftigen Bebauungsplan inklusive der örtlichen Bauvorschriften zur Dachform/-neigung (kein Staffelgeschoss!), Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen, Einfriedung zu den öffentlichen Verkehrsflächen, und einer Übersicht der Grünordnungsmaßnahmen, sowie den Grundstücksparzellierungsplan, den Gestaltungsplan, den Entwässerungsplan und den Deckenhöhenplan können Sie unter den nachfolgenden Links einsehen.

 

<< Bebauungsplan Nr. 91 I mit örtlichen Bauvorschriften und Grünordnungsmaßnahmen“>>

<< Übersicht über die Gemeindegrundstücke >>

<< Parzellierungsplan >>

<< Gestaltungsplan >>

<< Entwässerungsplan >>

<< Deckenhöhenplan >>

 

Die Gemeinde schreibt die Vermarktung der Baugrundstücke im Zeitraum vom 

 

15.12.2023 bis 15.01.2024

 

aus. Bewerbungen sind grundsätzlich nur in diesem Zeitraum möglich.

 

Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der „Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen in Neubaugebieten“, welche im Juli 2022 vom Rat der Gemeinde Wiefelstede beschlossen wurden. Die Vergabe von Bauplätzen gemeindeeigener Grundstücke außerhalb der Grundzentren Wiefelstede, Heidkamp, Metjendorf und Ofenerfeld erfolgt analog zu dieser Richtlinie jedoch nur an einen eingeschränkten Personenkreis (Bauplatzbewerber/innen, die im Einzugsbereich des Neubaugebietes wohnen oder gewohnt haben), der vor der Vergabe im Rahmen eines Ratsbeschlusses festgelegt wird.

 

Die Vergabe der Grundstücke in Nuttel am Ammerskamp erfolgt gemäß Ratsbeschluss vom 25.09.2023 nach den Vergaberichtlinien der Gemeinde Wiefelstede ausschließlich unter den Bewerberinnen und Bewerbern aus den Bauernschaften Wemkendorf und Nuttel. Der Vorbehalt für die Vergabe der Grundstücke gilt zunächst für 3 Jahre.

 

Der Verkaufspreis wurde durch den Rat der Gemeinde Wiefelstede am 25.09.2023 beschlossen und mit 150,00 €/m² (voll erschlossen) festgesetzt. Die Anschlüsse für Strom, Wasser und Telekommunikation sind nicht enthalten und direkt bei den Versorgungsunternehmen zu beantragen. Gemäß eigener Pressemitteilung vom 02.11.2023 will die Deutsche Glasfaser in Nuttel das Glasfasernetz ausbauen („Fiber To The Home“ – Glasfaser bis ins Haus). Ein genauer Zeitpunkt steht leider noch nicht fest. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Glasfaser.

 

Den Antrag auf Erwerb eines gemeindeeigenen Wohnbaugrundstückes finden Sie zum Ausdrucken unter dem nachfolgenden Link. Bitte füllen Sie diesen aus und senden Sie ihn unterschrieben, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, an die im Antrag angegebenen Adresse der Gemeinde Wiefelstede. Ein Erwerb ist ausschließlich zur Eigennutzung möglich.

 

<< Antrag auf Erwerb eines gemeindeeigenen Wohnbaugrundstückes >>

 

Mit dem Antrag auf Erwerb eines Wohnbaugrundstückes sind folgende Nachweise, sofern erforderlich, vorzulegen, da ansonsten keine Berücksichtigungen bei der Punktevergabe erfolgen kann:

 

  • Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe der Beschäftigungsdauer

  • Kopien der Geburtsurkunden der Kinder

  • Nachweise über Pflegegrade oder Schwerbehinderungen

  • Nachweis über bereits erfolgte Absagen bei Bauplatzbewerbungen

 

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen, die nach dem oben genannten Termin eingehen, nicht berücksichtigt werden können.

 

Sofern Sie Fragen zum Antragsverfahren haben oder allgemeine Informationen wünschen, setzen Sie sich bitte mit

 

Fachbereich Bauen und Planen

Frau zu Jeddeloh

OG 1, Z. 22

Kirchstraße 10

26215 Wiefelstede

Tel.:  04402/965-160

Fax.: 04402/965-299

E-Mail:

 

in Verbindung. Wir freuen uns über Ihren Anruf bzw. Ihre Kontaktaufnahme.

 

 

 

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Bebauungsplangebiet Nr. 65 I

„Wiefelstede-Borbeck, Erweiterung“

 

Wichtiger Hinweis:
Bewerben können sich nur Personen, die in den Bauerschaften Borbeck, Heidkamp-Land, Neuenkruge und Westerholtsfelde wohnen oder gewohnt haben!

Dieser Vorbehalt gilt für 3 Jahre.
 

Der Ortsteil Borbeck liegt verkehrsgünstig gelegen an der L 824, der K 295 und der K 134 zwischen Wiefelstede und Oldenburg. Das Baugebiet liegt innerhalb des 500 m-Korridors der Regionalbuslinie 330 Wiefelstede - Oldenburg. Die Linie 330 wird gemäß Nahverkehrsplan des ZVBN der Bedienungsebene 1 zugeordnet. Die Haltestelle „Borbeck Müssel“ wird zusätzlich von den Linie 333, 335, 336 und 348 angefahren, die auf die Bedürfnisse der Schülerbeförderung ausgerichtet sind. Eine Übersichtskarte zur Lage des Baugebietes finden Sie nachfolgend:

 

<< Übersichtskarte >>

 

Hier entsteht in landschaftlich reizvolle Umgebung ein Wohngebiet mit insgesamt
8 Wohnbaugrundstücken für den Bau von Einfamilien- und Doppelhäusern (WA I) und
2 Grundstücken für den Bau von Mehrfamilienhäusern (WA II).

 

Die Gemeinde Wiefelstede hat für das Wohngebiet den Bebauungsplan Nr. 65 I „Wiefelstede-Borbeck, Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt. Den rechtskräftigen Bebauungsplan inklusive der örtlichen Bauvorschriften zur Dachform/-neigung und zur Einfriedung zu den öffentlichen Verkehrsflächen und einer Übersicht der Grünordnungsmaßnahmen, sowie den Grundstücksparzellierungsplan, den Gestaltungsplan, den Entwässerungsplan und den Deckenhöhenplan können Sie unter den nachfolgenden Links einsehen.

 

<< Bebauungsplan Nr. 65 I mit örtlichen Bauvorschriften und Grünordnungsmaßnahmen“>>

<< Parzellierungsplan >>

<< Gestaltungsplan >>

<< Entwässerungsplan >>

<< Deckenhöhenplan >>

 

Die Gemeinde schreibt die Vermarktung der Baugrundstücke im Zeitraum vom 

 

15.12.2023 bis 15.01.2024

 

aus. Bewerbungen sind grundsätzlich nur in diesem Zeitraum möglich.

 

Die Vergabe erfolgt auf Grundlage der „Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen in Neubaugebieten“, welche im Juli 2022 vom Rat der Gemeinde Wiefelstede beschlossen wurden. Die Vergabe von Bauplätzen gemeindeeigener Grundstücke außerhalb der Grundzentren Wiefelstede, Heidkamp, Metjendorf und Ofenerfeld erfolgt analog zu dieser Richtlinie jedoch nur an einen eingeschränkten Personenkreis (Bauplatzbewerber/innen, die im Einzugsbereich des Neubaugebietes wohnen oder gewohnt haben), der vor der Vergabe im Rahmen eines Ratsbeschlusses festgelegt wird.

 

Die Vergabe der Grundstücke in Borbeck an der Holtwiese erfolgt gemäß Ratsbeschluss vom 25.09.2023 nach den Vergaberichtlinien der Gemeinde Wiefelstede ausschließlich unter den Bewerberinnen und Bewerbern aus den Bauerschaften Borbeck, Heidkamp-Land, Neuenkruge und Westerholtsfelde. Der Vorbehalt für die Vergabe der Grundstücke gilt zunächst für 3 Jahre.

 

Der Verkaufspreis wurde durch den Rat der Gemeinde Wiefelstede am 25.09.2023 beschlossen und mit 125,00 €/m² im WA I-Gebiet (Ein-/Zweifamilienhäuser) und mit 155,00 €/m² im WA II-Gebiet (Mehrfamilienhäuser) festgesetzt. Die Anschlüsse für Strom, Wasser und Telekommunikation sind nicht enthalten und direkt bei den Versorgungsunternehmen zu beantragen. Gemäß eigener Pressemitteilung vom 02.11.2023 will die Deutsche Glasfaser in Borbeck das Glasfasernetz ausbauen („Fiber To The Home“ – Glasfaser bis ins Haus). Ein genauer Zeitpunkt steht leider noch nicht fest. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Glasfaser.

 

Einfamilien- und Doppelhäuser (WA I)

 

Den Antrag auf Erwerb eines gemeindeeigenen Wohnbaugrundstückes finden Sie zum Ausdrucken unter dem nachfolgenden Link. Bitte füllen Sie diesen aus und senden Sie ihn unterschrieben, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen, an die im Antrag angegebenen Adresse der Gemeinde Wiefelstede. Ein Erwerb ist ausschließlich zur Eigennutzung möglich.

 

<< Antrag auf Erwerb eines gemeindeeigenen Wohnbaugrundstückes >>

 

Mit dem Antrag auf Erwerb eines Wohnbaugrundstückes sind folgende Nachweise, sofern erforderlich, vorzulegen, da ansonsten keine Berücksichtigungen bei der Punktevergabe erfolgen kann:

 

  • Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe der Beschäftigungsdauer

  • Kopien der Geburtsurkunden der Kinder

  • Nachweise über Pflegegrade oder Schwerbehinderungen

  • Nachweis über bereits erfolgte Absagen bei Bauplatzbewerbungen

 

Mehrfamilienhäuser (WA II)

 

Den Antrag auf Erwerb eines gemeindeeigenen Baugrundstückes für Mehrfamilienhäuser finden Sie zum Ausdrucken unter dem nachfolgenden Link. Die Vergabe erfolgt unabhängig von der Vergaberichtlinie.

 

<< Antrag auf Erwerb eines gemeindeeigenen Wohngrundstückes für ein Mehrfamilienhaus >>

 

Wichtiger Hinweis zum Grundstück Nr. 3:

 

Das Grundstück kann erst nach Fertigstellung des Endausbaus und Teilrückbau der Baustraße verkauft werden. Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest. Angestrebt wird ein Verkauf in 2026.

 

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Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen, die nach dem oben genannten Termin eingehen, nicht berücksichtigt werden können.

 

Sofern Sie Fragen zum Antragsverfahren haben oder allgemeine Informationen wünschen, setzen Sie sich bitte mit

 

Fachbereich Bauen und Planen

Frau zu Jeddeloh

OG 1, Z. 22

Kirchstraße 10

26215 Wiefelstede

Tel.:  04402/965-160

Fax.: 04402/965-299

E-Mail:

 

in Verbindung. Wir freuen uns über Ihren Anruf bzw. Ihre Kontaktaufnahme.