Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch

Planung ist ein dynamischer Prozess des Ausgleichs unterschiedlicher Interessen und gleichermaßen ein politischer Prozess der demokratischen Willensbildung. Zentrales Element räumlicher Planung ist die Abwägung unterschiedlicher Belange, die von verschiedenen Akteuren eingebracht werden. Neben der Abwägung unterschiedlicher Interessen, ist die Teilhabe der Bürgerschaft und gesellschaftlicher Gruppen, die Mitwirkung an Planungsprozessen ein weiteres wesentliches Element der räumlichen Planung.

Das Baugesetzbuch sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung und Gestaltung der Gemeinde in zwei Foren vor: