Arbeitslosengeld II
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben auf Antrag Personen, die
1. das 15. Lebensjahr vollendet und das für eine Altersrente erforderliche Lebensalter noch nicht erreicht haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. aufgrund zu geringen Einkommens- und Vermögens hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
Nähere Auskünfte, sowie die für die Leistungsbewilligung erforderlichen Vordrucke erhalten Sie im Fachdienst Soziale Hilfen in der Kirchstraße 10
Buchstaben A – Kq | Zimmer 1 | Telefon: 04402 – 965253 |
Buchstaben Kr – Z | Zimmer 2 | Telefon: 04402 – 965252 |