Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

Sie müssen außerdem in Deutschland wohnen.

Eine Bedürftigkeit ergibt sich dann, wenn Sie Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigene Kräften und Mittel, insbesondere aus Ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.

Ob eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, entscheidet der Rentenversicherungsträger. Es ist nicht erforderlich, dass Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente bekommen.

Wenn Sie bereits eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, haben Sie nur Anspruch auf Grundsicherung, wenn die bestehende Rente dauerhaft wegen einer vollen Erwerbsminderung gezahlt wird.

Nähere Auskünfte sowie die für die Leistungsbewilligung erforderlichen Vordrucke erhalten Sie im Fachdienst Soziale Hilfen in der Kirchstraße 10:

Buchstaben A  -  Kq

Zimmer 1

Telefon : 04402/965-253

Buchstaben Kr  -  Z

Zimmer 2

Telefon : 04402/965-252