Wohngeld

Sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, wird Wohngeld zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss gewährt.
Antragsvordrucke sind im Bürgerbüro des Rathauses 1 erhältlich.
 
Bewilligende Stelle ist der Landkreis Ammerland, Ammerlandallee 12 in 26655 Westerstede.